Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) auch mit 28 möglich?
Hallo,
ich bin 28, Auszubildender und arbeite zurzeit im öffentlichen Dienst in einer Fachhochschule. Mich würde interessieren, ob man auch mit 28 als JAV gewählt werden kann oder dies beschränkt ist auf Leute, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 58 Abs. 3 BPersVG).
Danke im Vorraus für Hilfe
2 Antworten
Hi :-)
Nein, du darfst dich mit 28 Jahren leider nicht mehr zur Wahl aufstellen lassen, auch wenn du noch in einer Ausbildung bist. Dies ist nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, ganz egal in welchem Beruf du tätig bist.
LG
Du hast doch den passenden Paragraphen schon zur Hand in dem es drinne steht.
Wählbar sind Beschäftigte, die am Wahltage noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben.
Mit 28 bist du also nicht mehr wählbar.