Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) auch mit 28 möglich?

2 Antworten

Hi :-)

Nein, du darfst dich mit 28 Jahren leider nicht mehr zur Wahl aufstellen lassen, auch wenn du noch in einer Ausbildung bist. Dies ist nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, ganz egal in welchem Beruf du tätig bist.

LG

Du hast doch den passenden Paragraphen schon zur Hand in dem es drinne steht.

Wählbar sind Beschäftigte, die am Wahltage noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben.

Mit 28 bist du also nicht mehr wählbar.