Jobwechsel 3 Monate Pause?
Hallo,
bei meiner Frage geht es vorallem um die Krankenversicherung.
Wie ist es wenn ich meinen Job kündige und eine neue Stelle habe, aber zwischen dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses und dem des neuen 3-4 Monate liegen?
Wie läuft es mit der Krankemversicherung ? Kann ich Arbeitslosengeld beantragen ?
Ich würde in diesem Zeitraum gerne für eine Weile ins Ausland (Urlaub und/oder einen Freiwilligendienst). Hier frage ich mich wenn ich arbeitslos gemeldet bin und mich aber im Ausland befinde kann ich ja keine Termine die mir das Arbeitsamt vermutlich schickt wahrnehmen?
Wäre super wenn jemand selbst schon mal so eine oder ähnliche Situation hatte oder sich in diesem Bereich auskennt
Mfg
7 Antworten
Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht
im Übrigen dürfte eine Sperrzeit (12 Wochen) verhängt werden - aufgabe der Arbeit ohne wichtigen Grund
Lass dich kündigen. Leg ihnen den Arbeitsvertrag vor und Stelle den Antrag fürs Arbeitslosengeld. Weil für ein Monat wird die Agentur für kein Stellenangebot schicken!
wegen der Eigenkündigung erhälst du ohnehin erstmal eine Sperrzeit beim Arbeitsamt und bekommst kein ALG.
zudem muss man für einen ALG Anspruch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Termine des Amts wahrnehmen.
nun ist bei dir aber ein besonderer Fall, dass du bereits scheinbar einen neuen Job hast. heißt also , du könntest nach der Sperrzeit ALG beanspruchen, ohne dich um einen neuen Job bemühen zu müssen, da der ja schon vorhanden ist in der Zukunft.
wenn du deine Pläne so verwirklichen willst und du für die Zeit keinerlei Leistungen vom Amt bekommst, heißt das für dich du musst jeden Monat knapp 200 Euro Versicherungsbeiträge an die Kasse zahlen, da für dich keiner die Beiträge übernimmt.
wenn du noch unter 23 bist, dann könntest du kostenfrei in die Familienversicherung der Eltern, vorausgesetzt die sind gesetzlich versichert.
wenn du dich im Ausland aufhälst, aber dennoch in Deutschland deinen ersten Wohnsitz hast, unterliegst du auch weiterhin der Pflicht deine Beiträge selbst zu zahlen an die Kasse. das würde nur wegfallen, wenn du hier alles auflöst und dich beim Einwohnermeldeamt ins Ausland abmeldest.
Hallo,
Alter?
Ledig oder verheiratet?
Um welches Ausland geht es?
Gruß
RHW
Du musst dich für die Zeit auf eigene Kosten versichern, einfach bei deiner Krankenkasse anfragen.
Ohne Einkommen für diese Zeit zahlst du den Minimalbetrag, der idR bei rund 200€ monatlich liegt.
Für 3 Monate Urlaub kann man das mal machen vorausgesetzt du hast paar Rücklagen.
Melde dich bei der Arbeitsagentur evtl. wirst du versichert. Wenn du ins Ausland willst, melde dich beim Arbeitsamt ab und besorgst dir ne Ausland-Krankenversicherung.