Wer zahlt die Miete weiter bei Jobverlust, oder wenn der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, oder unvorhergesehen die neue Arbeit nicht antreten kann?
5 Antworten
Der Mieter muss den Vertrag einhalten und die vereinbarte Miete zahlen.
Nein, das Arbeitsamt ist nicht Vertragspartner des Vermieters.
Wer zahlt die Miete weiter bei Jobverlust, oder wenn der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, oder unvorhergesehen die neue Arbeit nicht antreten kann?
Wenn Du ALG I Anspruch hast, wirst Du davon die Miete zahlen müssen, bekommst Du zu wenig ALG I kannst Du erst mal Wohngeld beantragen, möglicherweise ergänzend ALG II
Ja das ist eine 1 zi wohnung mit 50qm.... Nicht dass mir gesagt wird ich muss mir eine kleinere suchen
Das kommt auf die Höhe der Miete an, ist sie zu hoch wird maximal 6 Monate lang die zu hohe Mietze bezahlt.
Das ist klar aber wenn das finanziell dann nicht machbar ist ? Muss das Arbeitsamt weiterzahlen ?
Du bist Vertragspartner.
Wenn du arbeitslos wirst, bekommst du AlG 1 (wenn du entsprechend lange Beiträge gezahlt hast). Davon musst du dann auch deine Miete tragen. Evtl. hast du dann Wohngeldanspruch. Dieses wird ab dem Antragsmonat gezahlt. Du solltest dich dann also sofort darum bemühen.
Bei AlG 2 werden deine Kosten der Unterkunft in den ersten 6 Monaten so übernommen, wie sie sind. Danach wird man dich ggfs. auffordern, diese Kosten zu senken. Wie du das machst ist dir überlassen.
Aha ok dann kann man in der wohnung bleiben sozusagen. Ich denke das sind rund 50 bis 55 qm. Muss da nochmal nachfragen
Ja das ist eine 1 zi wohnung mit 50qm.... Nicht dass mir gesagt wird ich muss mir eine kleinere suchen
Wohnungsgröße und Mietpreis sind entscheidend. Eine Luxuswohnung ist nicht Unterstützungswürdig.
In der Regel werden 45 qm für eine Einzelperson bewilligt. Plus 10 % bist du dann noch im Limit.
Das gilt für Alg 2.
Wohngeld wird nur für die qm gewährt, die in der Tabelle für 1 Person vorgesehen sind.
Verlangt das Amt dennoch, dass du umziehst, müssen sämtliche Kosten in dem Zusammenhang auch bezahlt werden. Dann wird das sehr schnell unwirtschaftlich.
Hi DerHans. vielen Dank :-)......
Der im Mietvertag dazu verpflichtet Mieter zahlt die Miete weiter, wenn er keinen kostenintensiven Rauschmiß aus der Wohnung riskieren möchte!
Auch dann der Mieter.
Reicht das Einkommen nicht aus kann man Wohngeld beantragen.
Ok vielleicht habe ich die Frage falsch gestellt. Die Frage war von wem man dann Unterstützung bekommt was die Miete betrifft
Wohngeldstelle zum Beispiel.
Ist/wird es ganz extrem evtl. sogar vom Jobcenter in Form von ergänzendem ALGII.
Das ist klar aber wenn das finanziell dann nicht machbar ist ? Muss das Arbeitsamt weiterzahlen ?