Jobcenter verlangt das ich mein Auto verkaufe obwohl es keine 7500,- Wert ist, was kann ich tun?
Hallo, habe gerade ein Problem erstmal zur vorgeschichte, damit ihr es versteht.
Ich hatte eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung über 2,5 Jahre gemacht und danach bin ich auch direkt in Arbeit gegangen habe jetzt ca. 10 Monate gearbeitet und wurde leider wieder gekündigt, da ich noch kein ganzes Jahr gearbeitet habe bin ich natürlich direkt in ALG II zurück gefallen.
Mein altes Auto ein Audi 100 2.8e Baujahr 91 mit 380T km war ein ziehmlicher Schrotthaufen und hatte auch schon länger keienn Tüv mehr, ich konnte mir aber nichts anderes leisten, deswegen musste ich damit ja noch fahren. Wo ich gearbeitet habe habe ich mir daher nach 4 Monaten als erstes ein neues, gebrauchtes Auto gekauft, einen Rover 75 2.5 mit 130T km, frischem Tüv mit guter Ausstattung und in gutem Zustand, gekostet hatt er 2200,- Euro.
Jetzt musste ich ja einen Neuantrag auf ALG II Stellen, da muss ich ja auch die Fahrzeugversicherungen etc. mit einreichen, dabei ist dem Jobcenter wohl aufgefallen das ich ein anderes Fahrzeug habe als vorher, ich wurde dann angeschrieben ich sollte Fahrzeugdaten Kaufvertrag von dem Fahrzeug einreichen und was mit dem alten PKW passiert sei.
Habe ich denen dann eingereicht, der alte wagen steht noch bei mir auf dem Hof weil der ist quasi schrottreif, den wollte nicht mal wer für 300,- kaufen hat auch über 1 Jahr kein tüv mehr springt nicht mehr an und gammelt vor sich hin, wollte ihn aber irgendwie nicht verschrotten da mein Herz noch drann hing da er mich so lange begleitet hat.
Daraufhin kam dann vom Jobcenter, sie möchten gerne Fotos beider Fahrzeuge sehen, habe ich denen dann eingereicht.
Nun kam ein Schreiben, ihr Sachverständiger hätte anhand der Foros den Rover auf über 10T Euro geschätzt und den Schrotthaufen von Audi auf über 5T Euro, deswegen hätte ich keinen anspruch auf ALG2.
Der KAufvertrag über 2200,- Euro hat das Jobcenter nicht interessiert auch gänige gebrauchtwagenpreise die zum teil deutlich unter 2200,- liegen nicht, ihr Sachverständiger hätte den wagen so geschätzt und Fertig. Auch das Der Audi komplett Fertig ist und nicht mehr Fahrzeuglich ohne Tüv sei ihnen egal, er habe einen schätzwert von über 5T Euro, den wollte keiner für 300,- Euro haben hatte es mal versucht.
Was kann ich denn jetzt machen, weil das ist doch totaler schwachsinn, ich mein ganz ehrlich wenn deren Sachverständiger diese Autos auf diese Werte Schätzt dann kann der 0 Ahnung von seinem Job haben.
5 Antworten
Du könntest natürlich zusätzlich auch folgendes machen:
Du inserierst beide Fahrzeuge bei autoscout.de und mobile.de mit alen ehrlichen Angaben und Fotos und setzt den Preis jeweils auf die geschätzte Summe fest.
Dann gibts mehrere Möglichkeiten:
- entweder du verkaufst die Autos zum angegeben Preis, dann brauchst du objektiv kein ALGII. Von dem Geld kannst du eine schöne Reise machen und einige Anschaffungen machen und dir ein neues Auto kaufen, bis von dem Geld nichts mehr da ist und erneut ALGII benatragen.
- du erhälst keinerlei Kaufangebot (sehr wahrscheinlich) und kannst damit nachweisen, dass der geschätzte Preis nicht zu erzielen ist
- es melden sich potentielle Käufer mit viel niedrigeren Preisen und die kannst du dann protokollieren und für weitere Aktionen im Rahmen des Widerspruchs nutzen.
ich könnte ja mal das Jobcenter fragen ob sie mir nicht beide Wagen für 15T abkaufen wollen ^^
Also alleine die Einschätzung für den Audi ist völlig absurd. Noch nicht einmal fahrfähige mit TÜV ereichen die Hälfte des Marktpreises.
Dagegen solltest du einen gut begründeten Widerspruch einlegen, siehe hier:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/widerspruch/
Dazu müsstest du selber den Wert ermitteln:
http://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld1.html
Eine onlinen-Rechner, der auch noch so alte Kisten erfasst, gibts z.B. hier:
https://www.pkw.de/ratgeber/auto-verkaufen/was-ist-mein-auto-noch-wert-rechner-kostenlos
Das ist eher ein Fall für ein entsprechends Fachforum -> elo-forum.org.
Bitte kommuniziere nicht mehr mit dem JC, ohne dich vorher beraten zu lassen. Solche unnötige Aktionen wie das Einreichen von Fotos wären vermeidbar gewesen.
.... das steht aber doch in deren Bescheiden. Wie ist denn das Verfahren ausgegangen?
Widerspruch einlegen und wenn nötig vor dem Sozialgericht klagen !
Kann doch wohl nicht wahr sein das ein Zeitwert anhand von Fotos ermittelt wird.
sowas habe ich dem Jobcenter ja auch geschrieben da wurde mir aber gesagt, das solche Listen oder normale Gebrauchtwagenpreise für das Jobcenter nicht relevant sein, es würde jedes Fahrzeug von ihrem eigenen Sachverständigen individuell Bewertet werden.
So einfach ist das auch für das Jobcenter nicht. Die können nicht sagen marktübliche Preise sind nicht relevant und auch deren Sachverständiger muss sich an Fakten halten.
Das ist der größte Blödsinn den ich je gehört habe !
Kein Sachverständiger kann den Wert eines KFZ - nur anhand von Baujahr, Typ und Kilometerstand beurteilen und schon gar nicht wenn ihm dazu dann nur Bilder vorgelegt werden.
Jedes Fahrzeug muss dazu in Augenschein genommen werden.
Auch ein angeblicher Sachverständiger vom Jobcenter hat sich an Regeln zu halten und kann kein Fahrzeug teurer machen als es tatsächlich an Wert hat.
Die müssen doch denken das die Leute blöd sind, jeder kann sich ausrechnen das kein Händler freiwillig auf seinen Gewinn verzichtet, was er ja würde, wenn das / die Fahrzeuge angeblich doppelt oder mehr als das doppelte Wert sein sollten.
Selbst wenn ich so einen Zeitwert ermitteln würde, diese Werte sind unseriös. Selbst der doppelte Wert wäre noch Utopie.
Zudem gibt es offizielle Listen die den Wert von Fahrzeugen abbilden. Dafür benötige ich nichtmal eine Bewertung.