Unverhältnismäßig hohe Nebenkostenabrechnung erhalten,was tun?
Wir wohnen zu dritt in einer 74 m2 Wohnung zur Miete und zahlen ca. 565 Euro Warmmiete worin Nebenkosten wie Heizung,Warm und Kaltwasser usw enthalten sind. Wir wurden immer bei der Hausverwaltung über Firma Techem betreut,welche die Heizkörper ablasen.Damit waren wir auch immer zufrieden,es gab höchstens mal 120 euro Nachzahlung und letzte Nebenkostenabrechnung hatten wir sogar 450 Euro Guthaben.
Jetzt kam die Nebenkostenrechnung des neuen Anbieters Minol und wir sollen 2200 Euro Nebenkosten nachzahlen,obwohl wir unser Wasch und Heizverhalten nicht geändert haben. Zudem kommt hinzu das Minol damals gar NICHT abgelesen hat,weil mein Mann mal wieder in der Notaufnahme mit mir saß.
Andere Leute in meinem Haus haben nicht so eine hohe Rechnung bekommen,sondern müssen nur 100 Euro nachzahlen,oder haben Guthaben.
Ich kann mir nicht vorstellen das wir in einem einzigen Jahr Wasser und Heizung für 2200 Euro verbraucht haben,da mein Mann im Jahr 2015 volle 15 Wochen im Krankenhaus lag und mein Sohn nie zuhause ist,weil er Früh bis spät arbeitet.Also habe ich dast allein 2200 Euro verbraucht,obwohl ich nicht mal für mich koche wenn ich alleine bin.
Ich versteh das nicht und weiß garnicht was ich jetzt machen soll.Dem Mieterbund möchte ich nicht beitreten,weil das nochmal Kosten wären.Würde das Jobcenter den Betrag übernehmen?Denn wir haben nur 300 Euro zum leben übrig.
Bitte um Rückantwort.
10 Antworten
Das Jobcenter wird den Betrag nicht übernehmen. Vergleiche doch mal die Ablesewerte mit denen aus den vorigen Jahren.
Werde Mitglied beim Mieterschutzverein und lasse die Abrechnung dort überprüfen. Die Beiträge sind auch nicht so hoch.
https://www.mieterschutzbund.de/mitgliedschaft/beitraege/
Du hast das Recht, in den Räumlichkeiten des Vermieters die Originalbelege einzusehen und die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen.
Dem Mieterbund möchte ich nicht beitreten,weil das nochmal Kosten wären.
Die Mitgliedschaft kostet bei den meisten Mietervereinen im ersten Jahr 90 EUR. Wenn Du dadurch 2000 EUR aus der NK-Abrechnung zurückbekommst, lohnt sich das doch, oder?
Eine derartige Schwankung im Preis weist auf ein Problem hin. Es wäre nicht das erste Mal, dass Zähler falsch abgelesen wurden. Dabei wäre es schön, wenn Du selbst auch die Zählerstände kennen würdest.
Du solltest Widerspruch gegen den Kostenbescheid einlegen und eine Überprüfung verlangen. Wurde der Zähler bei Euch gewechselt? Das ist ein häufiger Grund für Ablese- und Berechnungsfehler. Was könnte sonst noch gewesen sein?
Das JobCenter wird Euch entweder vorhalten, dass Ihr unwirtschaftlich heizt oder aber, dass Ihr Euch nicht gewehrt habt gegen die fehlerhafte Abrechnung. Beides könnte dazu führen, dass Ihr auf den Kosten sitzen bleibt.
Wenn Du Dich selbst durchsetzen kannst, ist ja alles gut. Aber wenn nicht, braucht Ihr entweder einen Anwalt oder einen Verein, der Mieter unterstützt. Beides ist nicht zum Nulltarif zu haben. Vermutlich wird der Mieterverein die finanziell günstigere Lösung sein. Vielleicht hilft Euch aber auch eine Verbraucherberatungsstelle. Da kann man meistens auch einen Einzelfall gegen Gebühren klären lassen.
Wenn nicht abgelesen wurde, dann wurde geschätzt und eine Schätzung ist immer höher, als das vermutliche Verbrauchsverhalten.
Hättest halt den Ablesetermin verlegen sollen. Einfach mal die Werte in der Abrechnung mit den Zählern vergleichen, dann bist schlauer.
Hier muss offensichtlich getrennt werden zwischen Heiz- und WW-Kosten und den anderen Betriebskosten. MINOL ist eine Firma, die wie TECHEM Heizkosten Abliest und in Rechnung stellt. Dies Rechnung geht an den Vermieter, der die Kosten dann auf die Mieter verteilt.
Daher kann auch aus der Abrechnung ersehen werden, dass vermutlich die Heizkosten zu der überbordenden Nachzahlung geführt haben. Deshalb wäre der erste Schritt, der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung 2015 zu widersprechen und eine Überprüfung zu fordern sowie selbst im Büro des Vermieters die Abrechnungsunterlagen einzusehen und zu fotografieren. Wenn ein Vergleich der Ablesung Ende 2014 und Ende 2016 etwa einen doppelten Jahresverbrauch ausweist, dann ist vermutlich die Schätzung der Kosten Ende 2015 falsch. Eigentlich ein lösbares Problem.