Jobcenter und Auto

5 Antworten

Solange du ALG - 1 bekommst und nicht noch zusätzlich auf eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter angewiesen bist,musst du nichts angeben und es wird auch nichts gekürzt !

Wenn du aber nach dem Bezug auf ALG - 2 angewiesen sein solltest,dann musst du es unbedingt angeben,hat aber keinerlei Auswirkungen auf deine Leistungen,da das KFZ - einen Zeitwert von bis zu 7500 € haben darf.

Das muss nicht verkauft werden,weil es als privilegiertes Vermögen angesehen wird,du darfst also dann zusätzlich noch über Vermögen ( Schonvermögen ) verfügen.

Dieses darf min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen betragen,also min.3850 €,allgemein gilt hier,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen.

mrlewis 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 10:03

Top Antwort! Danke

So weit mir bekannt, darf das Auto einen Wert von 5.000€ nicht übersteigen. Aber ich kann mich auch irren.

Das Bundessozialgericht urteilte, dass 7500 Euro als angemessen für ein Auto gilt und nicht verkauft werden muss. Da das Urteil aus dem Jahr 2007 ist, dürfte dieser Wert nun auch höher liegen. Deine 6000 Euro liegen also wohl im Rahmen.

Das alles trifft aber nur zu, wenn du ALG2 bekommst, du bekommst aber noch ALG1. Angeben musst du also noch nicht das Auto, aber sehr wohl, sobald du ALG2 beantragen möchtest.

mrlewis 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 09:03

Vielen Dank! Sollte es (was ich nicht hoffe) dazu kommen, dass ich.nach den Alg 1 Bezug auf Alg 2 angewiesen bin, wird es also auch nicht zu Reiberein kommen, dass ich das Auto nicht im Alg 1 Bezug angegeben habe? Also immerhin bekomme ich Busfahrgeld und die Ausbildung wird gestützt.

Jewi14  02.03.2015, 13:27
@mrlewis

Nö, warum soll es Ärger geben, wenn es gar keine gesetzliche Pflicht beim ALG1 gibt. Kein Gericht wird dich für was bestrafen, wofür es kein Gesetz gibt.

Solange du ALG1 beziehst kann dir niemand was wegen dem Auto. Bei ALG II kommt es auf den Wert und die Unterhaltskosten des Autos an ob dus behalten darfst oder verkaufen mußt um vom Geld dein Lebensunterhalt Anteilig mitzufinanzieren. dir steht ein angemessenes Auto zu wie es so schön heißt.

mrlewis 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 08:42

Ok, vielen Dank! Ich hoffe du bist dir da wirklich sicher. Muss ich es dennoch angeben bzw. droht mir etwas, wenn ich das nicht tue?

berlina76  02.03.2015, 08:50
@mrlewis

Ob dus angeben mußt weis ich nicht. Aber solange du dein ALG1 nicht aufstocken mußt kannst du auch einen Porsche besitzen. ALG1 steht dir Ja zu weil du Arbeiten warst. Das hast du dir Erarbeitet. ALG II ist eine Stattliche Förderung die dir nur gewährt wird wenn du Bedürftig bist und dann zählt auch der Wert des Autos.

Ein Auto darf einen gewissen Wert nicht übersteigen, ich habe mal was von 8.000 Euro Maximalwert gelesen, betrifft aber eher die Hartz-IV-Empfänger. Ein Auto steht einem jedoch immer zu, das Amt kann nicht verlangen dass man es abschafft - außerdem gibt es genügend Schlupflöcher, etwa dieses, ein Fahrzeug einfach auf Familienangehörige zuzulassen.. dann benutzt man es zwar & hat es selber gekauft, ist aber auf dem Papier nicht der Besitzer :)

Bei ALG I sollte aber nichts passieren.