jobcenter übernimmt keine fahrtkosten
hallo ich habe eine jahreskart für den mvv in münchen. ich hatte immer wieder termin und einladungen in das jobcenter bekommen und bin auch überall gewesen. jetzt verweigert man mir aber die fahrtkosten zu übernehmen. grund: ich hab ja ne jahreskarte. stimmt das oder kann ich da doch was geltend machen? ich brauche schliesslich eine fahrkarte um da hin zukommen und muss die ja genauso bezahlen wie andere ihre tages und monatskarten! danke für eure hilfe
4 Antworten
Bei uns gibt es auch nichts für eine Fahrkarte vom RMV.
Stimmt nicht ganz, das ist ja mit knapp 20 (?) Euro / Monat abgegolten. Damit könnte ich zurzeit 10 Fahrten zwischen hier und Nachbarort machen. Oder 7 Fahrten zur nächstgelegenen Kleinstadt. 2 Fahrten zur nächsten Großstadt wären auch noch drin
Wenn es nichts in Richtung "Sozialticket" bei euch gibt, wird es schwer bis gar nicht möglich sein.
Eigentlich ist das Jobcenter verpflichtet die Fahrkosten zu erstatten,entweder die Fahrkarten hin und zurück oder mit dem Auto,pro KM 0,20 € hin und zurück,kommt darauf an,was günstiger währe !!! Die Fahrscheine müssen dabei eingereicht werden und man muss vom Jobcenter eine Einladung/ Termin bekommen haben.Da du eine Jahreskarte hast,wird das wahrscheinlich etwas zu kompliziert für die,deine Kosten für die Fahrt auszurechnen.Ich würde da nicht locker lassen und denen eine Rechnung vorlegen,auch wenn du nicht den normalen Fahrpreis für eine Einzelfahrt bekommen wirst,da du ja auch keinen dementsprechenden Fahrschein vorlegen kannst.Ich hab ja keine Ahnung,was deine Jahreskarte kostet,aber ich würde den Betrag durch 360 Tage teilen ( da die den Monat immer mit 30 Tagen berechnen ) und was du da für 1 Tag raus hast,müsstest du auf jeden Fall bekommen.
Hier haben wir ein kleines Interpretationsproblem des
§ 309 Abs. 4 SGB3:
Zitat:
(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0330900
"Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen..."
Die Kosten sind aber nicht zusätzlich entstanden, wenn man ohnein ein Jahresticket hat und dieses in seiner Gültigkeit vom Wohnort bis zur Dienststelle des Jobcenters reicht.
Etwas anderes wäre es gewesen, wenn für diesen Termin Tickets gekauft wurden. Das ist nicht der Fall und somit entstanden keine Kosten.
Hallo,
in gewissem Umfang sind Fahrten mit öffentlichen Transportmitteln bereits in der ALG II - Regelleistung mit enthalten.
Wenn Du eine Arbeit hast und nur aufstockende Leistungen vom Jobcenter zum Lohn bekommst, wurde in der Berechnung bereits ein Freibetrag für Werbungskosten ( Fahrkosten ) mit berücksichtigt.
Aber allgemein müßtn unter gewissen Vorraussetzungen und Eigenleistungsfähigkeit auch Reisekosten für einen Termin beim Jobcenter erstattet werden. Man versucht Dich wahrscheinlich nur abzuwimmeln, weil Du entweder besagtes Jahresticket besitzt, oder die tatsächlichen Kosten nicht nachweisen kannst. Das kommt aber darauf an, wie teuer Dein Jahresticket ist und wie sich das im Bezug auf die Monatspauschale für Reisekosten im ALG II - Satz verhält.
mfg
Parhalia
aber diese Summe ist nicht dafür gedacht,die Kosten für Fahrkarten zu einem Termin / Einladung vom Jobcenter zu decken
wo bitte steht das ? Wenn schon behaupten, dann bitte mit Quelle.
Aktuell liegt der Anteil für Fahrtkosten in der RL bei monatlich 22,78 Euro
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
Wobei das ein Witz ist - nur kein guter.
Wieso willst du zusätzlich zur Jahreskarte noch ein Einzelticket lösen?
will ich ja nicht. aber ich muss meine jahreskarte genauso zahlen, wie andere ihre tickets zahlen müssen, wieso bekomme ich da keine fahrtkosten bewilligt
Das mag schon sein und ist auch so,das in der Regelleistung Kosten für Fahrkarten enthalten sind,aber diese Summe ist nicht dafür gedacht,die Kosten für Fahrkarten zu einem Termin / Einladung vom Jobcenter zu decken !!! Hat man eine Einladung erhalten,sind auch die Kosten vom Jobcenter zu tragen,wie sie den Anteil bei ihr ausrechnen,ist das Problem vom Jobcenter,es steht ihr zu.