Wer zahlt die Fahrtkosten für Schüler ab 11. Klasse, wenn die Familie kein Geld hat?
Ein Schüler, den ich kenne, kommt morgen ins 11. Schuljahr. Die Schule gibt ab diesem Schuljahr keine kostenlosen Fahrkarten für die Fahrt zur Schule mehr aus.
Die Monatskarten (32€ pro Monat) kann er aber nicht bezahlen, weil die Familie arm ist und vom Jobcenter-Geld leben muss, das auch so schon nicht reicht.
Wer bezahlt ihm die Fahrtkosten, damit er zur Schule gehen und in drei Jahren sein Abitur machen kann? Das Jobcenter im Rahmen einer finanziellen Mehrbelastung? Die Gemeinde? Oder niemand?
6 Antworten
Geh doch für ihn sammeln.
Unterstützung bekommt es von niemanden.
Eine Freundin von mir war aus reichem Hause und das Kind ist trotzdem extra die 20km mit dem Fahrrad gefahren.
Er soll sich ein Fahrrad besorgen. So kommt man auch zur Schule.
Zudem: Ist nicht Dein Problem!
Hallo, habe die Frage leider erst jetzt gelesen.
DEr Antrag auf Schülerbeförderung darf nicht nach den landesrechtlichen Vorschriften sondern muss nach den bundesrechtlichen Richtlinien für Bildung und Teilhabe (SGB II , SGB XII und BKKG) gestellt werden.
Hier bestehen ganz andere Möglichkeiten.
Das Sozialamt hat nämlich ein sog. Hinwirkungsgebot (Par. 30) und ausserdem besteht Anspruch auf GeldLeistung.
da hast ja bisher, tolle antworten bekommen! mann, mann, mann!
nun zu deinem problem: du sagst, die familie lebt vom "JOBCENTER-GELD"! ich gehe davon aus, sie bekommen "leistungen nach SGB II", sprich "Alg 2" oder "HARTZ 4". falls dies der fall ist, hat ein schüler (unter 25 jahren) der teil dieser bedarfsgemeinschaft ist anspruch auf "leistungen zur bildung und teilhabe"! der schüler bekommt, im normalfall, die fahrtkosten erstattet. alles wissenswerte dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_f%C3%BCr_Bildung_und_Teilhabe
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In welchem Bundesland wohnt er?
Am besten er fragst bei der Schule nach - oder im Jobcenter, wenn er bzw. die Familie von dort Leisungen bekommt.
Niedersachsen
es gibt klare Regeln, ob ein Zuschuss gewährt wird. Es gibt Einkommensgrenzen. Liegt man darunter, bekommt man einen Zuschuss. Wenn nicht, dann nicht.
Eine komplette Kostenübernahme ab der 11. Klasse gibt es wohl nicht.