Jobcenter lehnt Kostenübernahme für Spirale ab?
Hallo verehrte Experten und Vielwisser, Stelle die Frage für eine Angehörige Hartz 4 beziehend für sich nd das Baby: Die Frauenärztin hat bescheinigt das die Pille uneeignet ist und eine Spirale aufgeschrieben. ( Kosten wären ca. 135,00 Euro . Das Jobcenter hat die Kostenübernahme abgelehnt. Lohnt sich ein Einspruch oder ist es rechtsmäßig?. Im voraus vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.!
8 Antworten
Würde denn das Jobcenter die "Pille" bezahlen? Deine Angehörige soll sich mal mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, vllt. ist die ja für die kostenlose Übernahme der Spirale zuständig.
Hoppla ..... ein STERN ..... DANKE
Grundsicherung ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Eine Ablehnung darf also nicht pauschalisiert ausgesprochen werden.
Wie wurde diese Ablehnung denn begründet?
Ein Widerspruch wäre also auf jeden Fall angeraten. Wird diesem nicht abgeholfen, steht der Weg zum Sozialgericht offen. Das ist kostenlos, und man benötigt auch KEINEN ANWALT
Das Jobcenter ist hierfür nicht zuständig
Dazu kann man im Internet diverse Sachen nachlesen, unter anderem, dass generell keine Kostenübernahme für die Verhütung durch das Jobcenter verlangt werden kann, es sei denn, es liegt eine ärztliche Verordnung vor (wie die definiert wird, ist mir nicht bekannt).
Die Übernahme gilt in diesem Fall auf ärztl. Verordnung auch nur bei der Dreimonatsspritze und der Pille.
In Berlin und Hannover kann man anderweitig unter anderem über das Gesundheitsamt einen Zuschuss beantragen, allerdings muss man dafür auch dort wohnen (und noch einige andere Voraussetzungen erfüllen).
Detailliert kannst du das hier noch mal nachlesen:
http://www.hartz4hilfthartz4.de/kostenuebernahme-verhuetungsmittel/
Man muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen, ob dieser dann genehmigt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Da ich kein Hartz4 beziehe, sondern arbeiten gehe und mein Verhütungsmittel auch selbst zahle, kann ich nicht aus Erfahrung sprechen sondern mich nur auf das berufen, was in diesem Link unter anderem geschrieben steht.
Der Antrag auf Kostenübernahme ist bei der Krankenkasse zu stellen. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun! Aus welchem Grund kann sie die Pille nicht nehmen. Es gibt tausend verschiedene Sorten. Spirale sollte das letzte Mittel sein wegen hoher Komplikationsrate.
Naja in der Regel kann eigentlich auch der behandelnde Arzt gleich an die richtig zuständige Adresse verweisen. Der Arzt müsste es eigentlich wissen. Wobei nicht jeder Arzt oft mit solchen Ausnahmen konfrontiert wird.
Widerspruch gegen Bescheid ist aldo zwecklos. Sie hat sich von vornherein an die falsche Behörde gewand.
Aber auch das gehört zur individuellen Beratung des JobCenters, an die richtige Instanz zu verweisen.
Falscher Ansprechpartner. Das wäre die Krankenkasse, aber die zahlt nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, danach ist Verhütung das Privatproblem.
Wenn sie die Pille nicht verträgt, muss sie eben die Spirale nehmen. Dann hat sie einmalig die Kosten von 135,-- Euro und dann erst mal lange Ruhe, andere zahlen jedes Quartal ihre Pille.
Und wenn sie das nicht aufbringen kann, muss sie darauf sparen- und solange eben das natürlichste Verhütungsmittel der Welt verwenden- ist übrigens kostenfrei: NEIN!
Selbst dann nicht. Für eine Kostenübernahme ist die Krankenkasse zuständig. Ich muss die Pille aus Gesundheitlichen Gründen nehmen und bekomme auch nichts bezahlt. Kostet jedes mal 37 Euro ja und. Das ist meine Gesundheit wert und seitdem ich die Pille nehme geht es mir gut.