JobCenter: keine schriftliche Einladung erhalten?
Hallo,
am Montag habe ich ein Gespräch mit meinem Berufsberater gehabt und dieser teilte mir eine MÜNDLICHE Einladung für ein Profiling am Freitag mit. Wenn ich an diesem Profiling Test nicht teilnehmen würde, könnte man mir dann das Geld kürzen? Schließlich habe ich keine schritlichen Brief bekommen, worin die Konsequenzen aufgeführt werden.
Natürlich werde ich morgen dort teilnehmen, da ich momentan leider keine Arbeit habe und ich schnellstens an Arbeit kommen möchte, werde ich solche Termine nicht platzen lassen. Trotzdem interessiert mich hier die Rechtslage.
Vielen Dank bereits für die Auskunft!
Gruß
6 Antworten
Die rechtliche Seite:
§ 32 SGB II Meldeversäumnisse
(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
Also im Prinzip müsste eine schriftliche Belehrung erfolgen. Aber wenn du weißt, dass dies Konsequenzen hat, musst du auch einer mündlichen Einladung folgen.
Die Frage ist dann natürlich, dem Nachweis des "Wissens". Dies könnte bspw. vorliegen, wenn die bereits im Vorfeld eine entsprechende Einladung bekommen hast, in der du darüber belehrt wurdest.
Da hast du glaub ich was falsch verstanden
Das schriftlich bezieht sich auf die Rechtsbelehrung zuvor
1) Kommen Leistungsberechtigte......einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs.
Du hättest eigeninitiativ eine schriftliche Einladung fordern können. Dein Berufsberater ist meines Wissens nicht verpflichtet dazu.
Nein, das stimmt. Er ist nicht verpflichtet eine schriftliche Einladung zu senden. Und der Fragesteller ist ebenso nicht verpflichtet, dann zu erscheinen.
Eine eine mündliche Vereinbarung kann doch verpflichtend sein
Wenn das Amt eine Sperre einrichtet kannst du natürlich versuchen dagegen anzugehen
Und ob dann eine mündliche Einladung standhält wenn du sie abstreitest ist fraglich
Aber erstmal sitzen die definitiv am längeren Hebel
😂
da scheint mal jemand zu sein der die meinung hat das das amt ihn gefälligst zu versorgen hat. ansomnsten sollen die weit genug weg bleiben
Keineswegs fraglich. Keine schriftliche Einladung, kein Grund für irgendwelche Verpflichtung.
natürlich kann das dann konsequenzen haben.
wenn du mal arbeit hast kommt auch nicht jede anweisung schriftlich
Da scheint ja jemand Ahnung zu haben
Da mir das auch neu ist wäre schön zu wissen woher du das weißt
Eine Quelle oder so wäre schön
Anderes Beispiel, andere Sache. Hierbei gibt es für irgendwelche Konsequenzen keinen rechtlichen Raum.
Auch mündliche Vereinbarungen sind rechtsgültig.
Nein, sind sie nicht!
das stimmt nicht...
ich habe mal für eine Kollegin einen Vortrag gehalten, die hatte Bammel
Ging um die Restaurierung eines Mosaiks, dafür wollte sie den Auftrag mit mir teilen
Sie wollte das in meiner Werkstatt machen. als ich gesehen habe wie groß das war und wo das hin sollte, wußte ich dass das nur vor Ort geht, da es zusammen gebaut nicht durch die Tür kommen würde.
Vereinbart war der Mai...
ausgeführt hat sie es im April ohne mir abzusagen-
Ich habe geklagt und durfte meinen und ihren Anwalt zahlen... zusammen 3000,00
Erzähl doch mal woher du das nimmst?
Aber die sollen weiter zahlen oder was?
Auch mündliche Vereinbarungen können bindend sein
Also bitte einmal nachweisen woher du dieses Wissen denn nimmst