BBerufsausbildungsbeihilfe Weiterbewilligungsantrag zu Eltern keinen Kontakt?
Guten Abend, folgende Frage ich bin zurzeit 29 Jahre alt und mache aktuell meine Erstausbildung. Es geht um Weiterbewilligung von BAB... Beim Erstattung war es bereits schwer Bis fast unmöglich den Einkommensnachweis von meinen geschiedenen Eltern zu bekommen. Jetzt bei Weiterbewilligung habe ich ein formlosen Schreiben beigelegt das es mir nicht möglich ist, die Unterlagen beizubringen. Mit dem Verweis auf den Erstantrag das es da auch kaum möglich war. Ein Anruf im Servicecenter wurde gesagt das sei so in Ordnung mit dem Verweis das ich ja bereits 29 bin und seit mehreren Jahren eine eigene Wohnung Bewohner. Eine recherche im Internet durch mich ließ mich aber etwas andres wissen und zwar das die Unterlagen der Eltern dringend nötig sind. Er Sinn erschliest sich mir nicht, ich bin 29 und habe seit Jahren keinen Kontakt zu meinen Eltern. Kennt sich jemand aus ?
3 Antworten
Eventuell hast du noch Anspruch auf Unterhalt, da deine Erstausbildung und das Alter spielt keine Rolle für Unterhaltsansprüche. Was hast du denn vorher gemacht?
Wenn die sagen, dass es okay ist, muss es wohl so sein. Aber evtl. solltest du mal mit dem Amt versuchen, deine Eltern ausfindig zu machen, du kannst den Unterhalt auch gerichtlich einklagen.
Da hast du dann aber keinen Anspruch drauf, wenn dir noch Unterhalt zustehen würde. Das MUSST du dann einklagen - oder du kriegst gar keine Leistungen. Denn Elternunterhalt ist immer vor staatlicher Leistung.
Du kannst nur hoffen, dass die Leute vom Amt keinen Fehler gemacht haben und nur wegen deinem Alter gesagt haben, dass du nicht mehr unterhaltsberechtigt bist. Denn wenn du es noch sein solltest - kannst du die Summe, die du schon erhalten hast, zurückzahlen, je nachdem, wie viel Unterhalt dir seit Monaten zustehen würde.
Daher solltest du dich schnellstens informieren, ob du nicht doch noch berechtigt bist.
https://www.gutefrage.net/frage/unterhaltszahlungen-nach-der-bundeswehr
Guck mal die erste Antwort. Trifft das auf dich zu mit der Bundeswehr?
Sind sind Sie im Begriff zu lesen ?
Ich sagte im Eingangspost , dass meine Eltern bei der Erstantrag Stellung ihre Einkommensnachweise nach langem hin und her offen gelegt haben. Daraufhin wurde mir BAB auch bewilligt !! Was soll ich nun zurückzahlen??
Das Arbeitsamt hat doch alles ordnungsgemäß berechnet mit den Unterlagen meiner Eltern....
Eigentlich muss das nach jedem Antrag aktualisiert werden. Wenn das Arbeitsamt aber sagt, es benötigt die Unterlagen nicht, dann ist das halt so. Worauf willst du dann mit deiner Frage hinaus?
Eigentlich wird es anders gehandhabt, da sich ja in einem Jahr das Einkommen schon wieder ändern kann. Aber wenn es schon so schwer war, die Unterlagen zu bekommen, dann macht das Arbeitsamt da anscheinend eine Ausnahme.
Hier wird nicht gesiezt ^^
Sind sind Sie im Begriff zu lesen ?
Tut mir Leid, aber bei solch langen Texten ohne Abschnitte überfliege ich nur ;)
Dann sei es Ihnen verziehen :-P
Sind sind Sie im Begriff zu lesen ?
Ich sagte im Eingangspost , dass meine Eltern bei der Erstantrag Stellung ihre Einkommensnachweise nach langem hin und her offen gelegt haben. Daraufhin wurde mir BAB auch bewilligt !! Was soll ich nun zurückzahlen??
Das Arbeitsamt hat doch alles ordnungsgemäß berechnet mit den Unterlagen meiner Eltern....
Die BAB Stelle hat gesagt, das alles okay ist. Also, was ist das Problem ? Irgendwas aus dem Internet behauptet was anderes?
Nicht die BAB stelle, sondern eine Mitarbeiterin aus dem Servicecenter.
Mit den BAB Sachbearbeiter bzw Fachbereich kann man persönlich ja nicht sprechen
In unserem AgenturBezirk wird über 25 komplett auf ElternAnteil verzichtet , wenn die eine Erklärung abgeben , die würden den Sohn wegen zu hohem Alter definitiv nicht unterstützen .
Das klingt ganz gut. Wäre eig auch mehr als vernünftig denn mit 25 ist man wohl mehr als alt genug um für sich selbst zu sorgen.
Dann wird die Aussage der Dame aus dem Servicecenter wohl seine Richtigkeit haben.
Ich mein ich bin ja keine 17 bis 20 mehr das würde ich das mit dem Einkommen der Eltern grade noch verstehen.
Aber nicht bei 29 Jahren
Ich war vorher bei der Bundeswehr.
Ich will von meinen Eltern aber keinen Unterhalt.. Und auch erst recht keinen einklagen.
Ich will einfach meine Ruhe haben und auch weiterhin keinen Kontakt zu meinen geschiedenen Eltern.
Die Adressen sind mir ja bekannt. Ich will einfach weiter mein BAB worauf ich Anspruch habe und der Rest kann mich gern haben.