Jobcenter Kapitalerträge "abdrücken" und Nachweise vorlegen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf dem Erstantrag hattest du "vergessen", dein Vermögen komplett anzugeben.

Du solltest die Grundlage für die 41.- Euro Zinsen nachweisen. Bei einem Zinssatz von 1 % sind das 4.100.- Euro. Du bekommst eventuell mehr als 1%, das Vermögen ist vermutlich innerhalb der Freibetragsgrenzen. ( abhängig vom Alter ).

Die 41.- Euro sind Einnahmen, eventuell hast du noch weitere Einnahmen. Dürfte aber kein Problem sein. Für 2011 musst du eventuell etwas nachzahlen, falls du im Monat der Zinszahlung auch ALG II bekommen hast.

Wie sieht das für 2010 aus? Ebenfalls ca. 40.- Euro Zinseinkünfte vergessen?

Und in den Jahren vorher?

Auf jedem Nachfolgeantrag vergessen?


Woher stammt das " Vermögen"?

Erbschaft, Lottogewinn sind Einnahmen


Das Geld hast du vorher irgendwo gehabt?

Nachweise darüber wird man verlangen. ( Bausparvertrag aufgelöst, Auto verkauft, Weihnachtsgeld , Einkommersteuererstattung)


Die Kontoauszüge kannst du schwärzen.

Die Mitgliedsbeiträge zum Sportclub will niemand sehen, Spenden an politische Parteien gehen das Jobcenter nichts an.

Deine Verkäufe bei ebay oder der Nebenjob könnten ebenso auffallen wie die monatlichen 100.- Euro Taschengeld von der Oma. ;-(


Im Endeffekt hast du nur Lauferei, die hättest du dir sparen können.

Pueppy91 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 19:56

Ich hatte bis April 2011 noch Arbeitslosengeld I bezogen mit Aufstockung von Arbeitslosengeld II und ich hatte auch keine 4000€ auf dem Konto.... also reicht es aus wenn ich mit meinen Kontoauszügen dort hin gehe? was anderes habe ich sowieso nicht und ebay verkäufe kann man auch schwärzen?

Pueppy91 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 20:18
@Pueppy91

Guthabenzinsen liegen bei 2,50 %

"MEINE FRAGE: Soll ich nun meine ganzen Kontoauzüge dahin bringen ?"

Das teilt das Jobcenter Dir mit.

"haben die das Recht meine kompletten Kontoauszüge zu sehen?"

Ja. Alle, aber nicht vollständig. Ausgaben für gewisse Zwecke kannst Du schwärzen. Dazu gehören politische und sexuelle Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Religiöses.

"Wie mussich überhaupt weiter vorgehen?"

Ich empfehle ein zurückhaltendes und bescheidenes Vorgehen. Wenn das JC von eioner anderen Quelle als dir von dein Einnahmen erfahren hat, ist das schonmal schlecht. Denn Du selbst hättest sie angeben müssen. Ein Bussgeld wäre da möglich.

"Haben die denn einen Anspruch auf meine Jahreszinsen ?"

Nein. Aber Einkünfte mindern Deinen Anspruch auf ALGII. Und das weisst Du auch, da Du darüber mit einer Broschüre belehrt worden bist, deren erhalt Du sicherlich quittiert hast.

Von den Einkünften bleibt dir der übliche Freibetrag von EUR 30 pro Monat, falls Du den noch nicht verbraucht hast. Falls die Zinsen in Tranchen von weniger als 10 Euro im Monat ausgezahlt wurden, z.B. im Quartal, hast Du eine Freigrenze von 10 Euro und der Freibetrag von EUR 30 wird nicht verbraucht.

Pueppy91 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 20:08

Ich kann doch jetzt aber nicht abwarten und Tee trinken irgendwas muss ich doch tun? oder wäre es ratsam sich einen Anwalt zu nehmen?

derdorfbengel  01.12.2012, 20:12
@Pueppy91

Hab ich doch gesagt: frag das JC, was genau es sehen will.

Ein Anwalt wird Dir nichts nützen, wenn Du im Unrecht bist.

Falls man Dir "eine reinwürgen" will, oder Du in Schwierigkeiten kommen könntest, weil Du vielleicht irgendwas vergessen hattest anzugeben, hole Dir vorsichtshalber unbedingt auch Rat bei guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Deine Kontostände hättest du bereits der Antragsstellung benennen müssen. Bei Kapitalerträgen muss ja auch immer ein Guthaben vorhanden sein. Wenn du dich wegerst , wird die Leistung erst einmal eingestellt.

Pueppy91 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 22:09

ich habe kontoauszüge eingereicht damals ! die haben scheinbar nicht richtig geguckt oder was weiß ich ! und die können nichts einstellen da ich kein alg mehr beziehe

JohannesJ54  03.12.2012, 22:55
@Pueppy91

Wenn du im Dezember 2011 bzw. Januar 2012 Zinseinkünfte ( 41.- € ) hattest und im gleichen Monat auch ALG II bekommen hast, musst du die 41.- Euro vermutlich zuücküberweisen ( Freibetrag ist z.B. bei 30.- Euro ).

Wenn du bis 30.- Euro verdienst, darfst du die komplett behalten. Wenn du Zinseinkünfte von 30,01 Euro hast, werden die komplett angerechnet ( das Jobcenter informiert dich über die aktuelle Gesetzeslage )


Wenn du das Sparbuch bei Antragstellung angegeben hast, wolltest du ja nichts verheimlichen.


Für die 41.- Euro lohnt kein Anwalt, das Jobcenter ist ja im Recht.

Und Bussgeld wird es wohl nicht geben, du wirkst ja bei der Aufklärung mit.

Ich denke, die werden sich nicht in erster Linie für die Zinsen interessieren (obwohl das streng genommen auch anzurechnendes Einkommen ist), sondern für das Kapital, aus dem diese Zinsen entstanden sind!