Ist es Strafbar wenn man Strom von seinem Nachbarn "kauft"?
Also ein guter Freund von mir hat seit über einem Jahr keinen eigenen Strom, da er noch offene Rechnungen mit den Stadtwerken hat. Da er aber Strom brauch, hat er ein Verlängerungskabel von seinem Nachbarn, der eine Etage über ihm wohnt, in seine Wohnung gezogen. Der Nachbar ist natürlich informiert und erhält auch Geld für den verbrauchten Strom. Nun ist der Vermieter aber darauf aufmerksam geworden und wird warscheinlich eine Anzeige wegen Stromdiebstahl aufgeben.
Meine Frage ist: Ist diese Form von Stromkauf illegal und Strafrechtlich verfolgbar? Was kann im schlimmsten Fall auf ihn zukommen?
2 Antworten
Quelle Wikipedia: Grundtatbestand Der Grundtatbestand des § 248 c Abs. 1 StGB ist dementsprechend parallel zum Tatbestand des Diebstahls konstruiert. Das Tatbestandsmerkmal der Fremdheit kann mangels Sachqualität elektrischer Energie und somit mangels Eigentumsfähigkeit nicht unmodifiziert übernommen werden. "Fremd" im Sinne des § 248 c StGB ist vielmehr elektrische Energie, auf deren Nutzung der Täter kein Recht hat.[2]
Unter die Tathandlung des Entziehens fällt unstreitig das eigenmächtige Anzapfen durch Anschließen eines physikalisch geeigneten Stromleiters und das Überbrücken einer vom Stromversorger entfernten Sicherung oder des Stromzählers.[3] Umstritten ist dagegen, ob eine indirekte Übertragung etwa durch Induktion ausreicht.
Unstreitig nicht darunter fallen Manipulationen des Zählers selbst oder die bloß vertragswidrige Nutzung einer ordnungsgemäß angeschlossenen Lichtquelle. Der Missbrauch von so genannten Leistungsautomaten wie beispielsweise eines öffentlichen Fernsprechers fällt dagegen unter den in § 265 a StGB enthaltenen Tatbestand des Erschleichens von Leistungen.
Der subjektive Tatbestand verlangt über den gemäß § 15 StGB stets erforderlichen Vorsatz hinaus Zueignungsabsicht.
Abs. 3 erklärt den Versuch für strafbar, vgl. §§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB. Durch den in Abs. 3 enthaltenen Verweis ist die Tat relatives Antragsdelikt. In der Praxis spielt vor allem der Grundtatbestand eine Rolle.
Okay jetzt haste mir hier den Fachbrei hingeworfen... Aber was bedeutet das im normalen Deutsch? Ist es nun Strafbar oder nicht? Also dass die Leitung weg kommt ist mir ohnehin schon bewusst, da das Kabel außen über den Balkon eine Etage runter geht. Geht mir jetzt nur noch um die Konsequenzen. Zu Schaden kommt natürlich keiner und überlasten tut er die Steckdose auch nicht.
also wenn dein freund sich mit absprache des nachbarn aus dessen steckdose ein v.kabel legt ,ist das nicht strafbar. was er aber beachten musst das das kabel wetterfest sein sollte und er dar die leitung und die dose nicht überlasten.
gruss
Wetterfest ist das Kabel auf alle Fälle. Eine fast neue Kabeltrommel wie sie auch auf dem Bau verwendet wird.