Jobcenter - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Hallo liebe Boarder,
folgender Sachverhalt: am 01.05.2012 (da war ich 17 Jahre alt) zog ich mit meiner Mutter (Arbteitsunfähig durch Krankheit) in eine kleinere Wohnung. Da ich mich selbst weder in einem schulischen noch in einem berufsbildenden Lebensweg befinde, beziehe ich Leistungen nach SGB II.
Am 10.07.2012 bekam ich den oben genannten "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" vom Jobcenter, in dem man mir mitteilte, dass ich auf Grund des Umzugs, meine Leistungen gemindert hätten, nämlich um rund 26,34€.
Gleichzeitig stellten sie mir für die Abrechnungszeiträume 1.5.12-31.5.12 sowie 1.6.12-30.6.12 eine Summe von 52,68€ als Erstattung in Rechnung. Aus privaten Gründen konnte ich damals diesen Betrag nicht begleichen und ich habe bis heute auch nichts mehr vom Jobcenter diesbezüglich gehört. Als nun heute die "Mahnung" kam, in der mir das Jobcenter nun einen Forderungsbetrag von 54,78€ in Rechnung stellte, war ich doch sehr verwundert, da im selbigen Schreiben nichts weiter genannt wurde, als das Datum vom oben genannten ersten Brief und einer Aufforderung zur Zahlung innerhalb 7 Werktage.
Nun meine Frage: Kann ich irgendwas dagegen tun, oder muss ich das Geld zahlen? Wieso hat sich das Jobcenter nun 1 Jahr Zeit gelassen und keine Zahlungserinnerung oder ähnliches gesandt, sondern direkt die Mahnung?
Da ich selbst kein Geld habe und nur von meiner arbeitslosen, kranken Mutter 35€ Taschengeld im Monat bekomme, weiß ich nicht wie wir das bezahlen sollen und ich hoffe ihr könnt mir da unter die Arme greifen!
MfG Chion
3 Antworten
widerspruch einlegen...die wissen nicht mehr was sie tun beim amt....Ich hatte auch solche bescheide(8Stk.an einem Tag)...erst wollten die 800€,dann 1039€ und nach dem Widerspruch 0€.....
Nun meine Frage: Kann ich irgendwas dagegen tun, oder muss ich das Geld zahlen?
Jup, falls die Rückforderung rechtens war.
Wieso hat sich das Jobcenter nun 1 Jahr Zeit gelassen
Woher sollen wir das wissen? Formal-rechtlich dürfen sie es jedenfalls ...
und keine Zahlungserinnerung oder ähnliches gesandt, sondern direkt die Mahnung?
Die Mahnung ist eine Zahlungserinnerung. Da du aber nicht zahlen kannst und willst, spielt es ja ohnehin keine Rolle, wie du es nennst.
Du kannst versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren, oder aber das Amt rechnet mit 10% deines Regelsatzes auf (weil sie es dürfen). Bevor ich mit 10€ pro Monat rumeierte, würde ich die Aufrechnung durchziehen.
Frag doch einfach mal beim Jobcenter nach. Wenn du nicht den ganzen Betrag zahlen kannst, dann sind die mit Sicherheit auch bereit eine Ratenzahlung mit dir zu vereinbaren.