Jmand will ein Bild von mir nicht löschen?
Ich habe jemanden ein freizügiges Bild geschickt, ich hab ihm mehrmals gesagt das er es löschen soll, ich hab ihm auch gesagt das ich ihn Anzeigen werde. Er will sich auch an mir rächen weil ich nicht mit ihm zusammen sein will. Was kann ich dagegen tun?
14 Antworten
Dadurch, dass du ihm Nacktbilder von dir gechickt hast, gilt das wie eine Einverständniserklärung deinerseits. Wenn er die Bilder nicht weiterverschickt, oder auf irgendeine andere Art und Weise nicht verwendet, z. B. anderen zeigt, so kannst du dagegen nicht viel machen.
Wenn du ihn anzeigst, dann wird man dich auch fragen, warum du Nacktbilder von dir überhaupt verschickst. Glaube so eine Frage an dich wäre doch peinlich, oder ?
Strafrechtlich kannst du ihn nur belangen, wenn die Nacktbilder von dir veröffentlicht, z. B. ins Internet stellt.
du hast das recht am eigenen bild !!! ob du ihm das zunächst freiwillig gegeben hast ist dabei scheißegal !!!!
das androhen von rache ist eine bedrohung oder nötigung !!!!
ruf einfach mal die polizei bei euch an, die beraten dich auch am telefon (z.b. ob du für eine anzeige deine eltern brauchst ). aber nicht über die notrufnummer anrufen !!!!
du wirst sehen, wenn die polizei mit im spiel ist wird der typ sehr schnell spuren und dir danach deine ruhe lassen.
anders geht das mit solchen leuten nicht...... !!!!
Anders geht das mit solchen Leuten nicht ? Die Frage ist doch, warum verschickt sie überhaupt Nacktbilder von sich ? Wie geht man mit solchen Leuten um, die das machen ? Erst Nacktbilder veschicken und dann mit Anzeige drohen wollen. Der Fragestellerin gehört das Handy abgenommen, damit sie keine Möglichkeit mehr hat, Nacktbilder zu verschicken.
Damit zur Polizei zu gehen dürfte für die Fragestellerin eine peinliche Sache sein.Denn da wird ihr die Frage gestellt, warum sie übehaupt Naktbilder von sich verschickt.
hallo furbo. sachliche antworten wie die von dir und theGrow sind was anderes ! mich ärgerten die anderen die auf dem mädel auch noch rumhacken und sie damit noch zusätzlich belasten. das kann sie in ihrer situation sicher nicht auch noch gebrauchen.
meinen rat zur polizei zu gehen halte ich aber für richtig. es bleibt ja immer noch die drohung des typen sich an ihr zu rächen und ich vermute sehr, daß die polizei da sehr wohl eine ansprache machen wird. vielleicht ist er der polizei auch schon wegen anderer dinge bekannt. in dem zug löscht er evtl. freiwillig das bild !
ich schätze mal, da hast du pech gehabt. du hast es ihm schließlich FREIWILLIG geschickt. also: versuch ihm zu drohen, dass deine eltern mit seinen sprechen werden und dass ihr ihn anzeigt. und für die zukunft: KEINE (!) freizügigen fotos (egal an wen) verschicken
Du hast ihm das Bild geschickt? Damit hast du einige Revhts daran aufgegeben. Du kannst lediglich die weitere Nutzung, sprich Veröffentlichung, untersagen bzw., wenn bereits geschehen, strafrechtlich ahnden lassen.
Allerdings kannst du jetzt nicht die Rückgabe oder Löschung verlangen.
Hallo Funny133,
leider muss ich Dich enttäuschen. Die andere Person begeht weder
- eine Straftat, noch
- eine Ordnungswidrigkeit
wenn er die Bilder nicht löscht. Insofern wird die Polizei nicht tätig, solange er die Bilder nicht:
- verbreitet,
- veröffentlicht,
- anderen gegen Entgelt anbietet oder
- anderen Zugänglich macht
Du, bzw. Deine Eltern könnten ihn aber zivilrechtlich auf Löschung der Bilder verklagen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren, sind von Dir bzw. Deinen Eltern aber bei Klageerhebung zu zahlen. Gewinnt Ihr den Prozess, muss er auch die Prozesskosten an Euch zahlen. Ist er zahlungsunfähig, bleibt ihr auf den Gerichtskosten sitzen.
Aber selbst wenn Ihr die Klage gewinnt, gibt es keine Garantie, dass er die Bilder auch wirklich löscht. letztendlich kann das keiner kontrollieren.
Schöne Grüße
TheGrow
ja das stimmt so !!!!! ( hab deine meldung eben erst gelesen.. )
es bleibt aber noch die tatsache daß er das mädchen unter druck setzt und mit rache droht .....!!!!
ich bleibe bei meiner meinung daß ihr die polizei auf jeden fall helfen kann und wird..., selbst wenn sie dem typen nur eine deutliche "ansprache" machen daß er es zu unterlassen hat dem mädel mit rache zu drohen !
Das ist kein Fall für die Polizei, weil es sich bei der Drohung um keinen Straftatbestand handelt.
Und wie geht man mit solch absolut falschen Antworten um...?