Jemanden sein Konto zur verfügung stellen, ist das erlaubt?

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Also grundsätzlich ist es erlaubt. Allerdings können die AGB deiner Bank den Empfang von Zahlungen zu Gunsten Dritter untersagen (wie in meinen Komentaren schon erwähnt). Da solltest du erst nach sehen!

Allerdings würde ich deinem /deiner Bekannten emphelen, ein neues Konto zu eröffnen! Allerdings nicht bei den klassischen Banken (um sich nicht wegen arglistiger Täuschung weiteren Ärger ein zu handeln) sondern bei solchen, denen die Schufa ziemlich egal ist bzw. die genau wissen, dass 99% ihrer Kunden Problemfälle anderer Banken sind ;-)

wirecardbank.de wäre z.b. so eine, gibt aber noch ein paar andere.

hola ich misch da doch glatt mal mit.. also zum einen, es ist jederzeit rechtlich geld egal in welcher form, gehalt alg oder wie auch immer auf ein konto eines dritten zu leiten vorausgesetzt, die bank hat das privatkonto/giro gekuendigt und du hast keins mehr... schlechte karten in deutschenlande hehehe es gibt zwar ein gesetz was besagt, dass ein jeder buerger ein recht hat auf ein eben solches aber dann kommen die nichtlesbaren agbs der bank... blabla es steht jeder bank frei,sich die kunden auszusuchen ha! un nu? tipp eins, billig und ohne bueroktatischen aufwand eine visacard in austria (www.ladekarte.de) kostenlos 120 euro einzahlen und gelegentlich 20 oder 50€ wenn machbar... ueber nen freund oder fam sollte bestaetigt werden die einzahlung.... oder eins in der schweiz sind beide raiffeisenbanken zuverlaessig legal konservativ und es gibt ueberhaupt keine probleme! woher ich das weis.. seit meiner Inolv. vor 3 jahren weis ich so einiges ich weis auch, dass wenn einmal die karten unter den tisch gefallen sind bleiben die auch dort... du bist in DE von der solventen liste fuer immer weg kein tel. keine wohnung kein nix!..ein endloser besch...rattenschwanz (nach 35berufsjahren) oder du hast ein 6er im lotto ;-)... kann man alles googlen gibt auch ein gesetzbuch im netz.. also viiiiel erfolg hasta luego noch ne frage? sine.tempore@web.de

normal muss er ein konto bekommen, ein bekannter vpon mir hat dispo überzogen und konto pföndung gehabt, sparkasse und er hat ein neues konto bei der raiffeisenbank aufgemacht.

du darfst nciht das gehalt von jemand anderen auf dein konto bekommen, ausser du hast einen richterlichen beschluss dass derjenioge nicht mehr in der lage ist seine finanziellen sachen selber zu erledigen, also sprich du bist sein betreuer

FrageAntwort13  01.02.2010, 12:27

Beides leider falsch.

  1. ist es zwar richtig, dass jeder Anspruch auf ein guthabengeführtes Konto hat, aber wenn bereits eines existiert, hast du KEINEN Anspruch auf ein weiteres. Wenn du wegen einer Pfändung eines eröffnest und die neue Bank nicht über die Pfändung informierst, ist das arglistige Täuschung. Abgesehen davon darf dir die Bank das Konto verweigern, wenn ein anderes bereits gepfändet ist.

  2. Darf auch das Gehalt auf ein Konto dritter überwiesen werden. Dazu ist kein richterlicher Beschluß nötig. Früher war das gar nicht mal unüblich, dass Ehepaare nur ein Konto hatten, das auf einen der Partner als Inhaber lief.

Die Bank kann aber solche Geldeingänge zu Gunsten Dritter per AGB untersagen (ausgenommen zu Gunsten des Ehe-/Lebenspartners).

grundsätzlich erlaubt, da du die verantwortung übernimmst. AGB der banken könenn diese möglichkeit allerdings einschränken oder untersagen. du gehst damit auch ein risiko ein, das der bank zu hoch ist...

1 Oder 2 mal geht das schon aber wenn dauerhaft sein Geld auf deinen Konto landet bekommst du Ärger mit deiner Bank das Garantiere ich dir


Übrigens ist die Sparkasse verpflichtet jeden ein Konto zu eröffnen zumindest eins auf Guthaben Basis und ohne EC Karte

DerHans  01.02.2010, 14:16

Tut sie aber widerrechtlich noch lange nicht immer.

Redgirlfan  02.02.2010, 07:16
@DerHans

Was ? ablehnen darf die Sparkasse das nciht wenn du kein Konto hast, auch nicht dann wenn du Schulden hast du kannst sogar den rechtsweg gehen in den fall, in dieses Fall mit gefändeten Konto siehts natürlich anders aus

FrageAntwort13  01.02.2010, 12:40

Damit hast du zwar grundsätzlich recht aber in dem Fall besteht ja schon ein Konto (auch wenn es gepfändet ist). Da darf dann auch die Sparkasse verweigern.

Dudy1  02.07.2010, 15:17
@FrageAntwort13

Nee, eigentlich nicht (also darf sie nicht verweigern), da es ja ein Plus-Konto ist. Im übrigen sind Verluste der Banken bei nicht zurückgezahlten Krediten etc. immer schon mit eingeplant, die werden dann über Gebührenerhöhungen etc. von den GUTEN Kunden wieder reingeholt, oder die Kredite sind sogar versichert (Ausfallversicherung, die dann auch der Faule Kunde schon bezahlt hat).