Kann jemand, der meine IBAN kennt, von meinem Konto abbuchen?
Ich habe einer fremden Person meine IBAN gegeben, kann er jetzt von meinem Konto Geld abbuchen?
12 Antworten
Weiß zwar jetzt nicht, warum Du ihm Deine IBAN gegeben hast, aber das ist noch lange keine "Berechtigung", dass er Geld von Dir abbucht. Sollte er es trotzdem tun, kannst Du das allerdings auch innerhalb von sechs Wochen wieder rückgängig machen...
Ohne Berechtigung beträgt die Frist 13 Monate, bei Abbuchern mit Berechtigung sind es acht Wochen.
Ja, technisch gesehen kann jemand nur mit deiner IBAN von Deinem Konto abbuchen. (Man kann ja auch Deine Kreditkarte belasten, wenn man deren Daten hat).
Darf man ohne Deine Einwilligung von Deinem Konto abbuchen?
Natürlich nicht. Bei Zahlungen stimmst Du daher dem Einzug des Zahlbetrages per Lastschrift zu. Lastschriften (im Gegensatz zu Überweisungen) kannst Du später noch (Fristen von 8 Wochen bzw. längere Frist bei ungerechtfertigter Abbuchung) bei Deiner Bank widersprechen und bekommst den Betrag auf Deinem Konto gutgeschrieben.
(Mit Anwalt kannst Du dich auch noch gegen weiter zurückliegende unberechtigte Lastschriften wehren, aber dann ist die Bank dafür nicht mehr zuständig / verantwortlich).
(Unternehmen die Lastschriften abbuchen haben mit ihrer Bank (nicht deiner) oder einem Zahlungsdienstleister einen Vertrag über den Einzug von Lastschriften geschlossen. Die Bank überprüft die Unternehmen und gewährt nicht jedem Unternehmen diese Möglichkeit. T
heoretisch kann ein Unternehmen unbegründet Lastschriften zum Einzug bei ihrer Bank einreichen und somit unbefugt von fremden Konten abbuchen. Die Bank kontrolliert ja nicht, ob ein Kunde tatsächlich eine Zustimmung gegeben hat oder nicht.
Diesen Lastschriften kannst Du dann problemlos widersprechen (z.B. aus dem online-Banking-Bereich heraus oder am Schalter Deiner Bank). Die Bank des Unternehmens würde bei Missbrauch den Vertrag kündigen und den Einzug von weiteren Lastschriften verbieten.
Aufgrund der mehrwöchigen Widerspruchsfrist bei Lastschriften (die Bank schreibt Dir das Geld wieder gut und muss es sich vom Einzieher holen), verlangen viele Banken Sicherheiten von den Unternehmen die Lastschriften einziehen. Betrugsmöglichkeiten werden dadurch begrenzt.
Unternehmen die Lastschriften absichtlich unbefugt einziehen begehen eine Straftat und werden das nicht erneut tun können). Dein Problem ist das dann aber nicht. Du erhältst Dein Geld immer wieder, wenn Du zumindest ab und zu Deine Kontoauszüge kontrollierst und auf unberechtigte Abbuchungen achtest.
Du kannst übrigens Dein Konto auch gegen Lastschriften sperren, allerdings kann dann niemand mehr von Deinem Konto per Lastschrift abbuchen. Meines Wissens nach kann man nicht nur einzelnen Anbietern (wie z.B. eine Rufnummersperre) kategorisch das Einziehen von Lastschriften vom eigenen Konto verbieten.
Die Person selbst nicht so ohne weiteres. Aber sie kann natürlich betrügerisch deine IBAN bei Versandhäusern oder so angeben und die würden dann von deinem Konto abbuchen.
Sofern du deine Kontoauszüge überwachst, wirst du das aber schnell merken und du kannst solche Abbuchen natürlich auch schnell wieder zurückbuchen lassen und dann Anzeige gegen die fremde Person erstatten. Das Risiko ist also durchaus überschaubar.
Doch, klar, kann ich bei meinem Konto ganz leicht einrichten.
Bringt nur nüscht.
Ja, das kann er. Bringt ihm aber nichts, Du kannst eine Lastschrift 8 Wochen lang zurückbuchen.
Du kannst eine Lastschrift 8 Wochen lang zurückbuchen.
Wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde, sind es sogar 13 Monate.
Wenn jemand betrügerisch abbuchen will, dann macht er einfach ein Häkchen an die Stelle "liegt Erlaubnis vor" und gut ist es.
Natürlich macht er sich strafbar.
Das war hier aber gar nicht die Frage.
Kann er.
Aber man hat 8 Wochen Zeit das Geld wieder zurückzuholen.
Solange man jemandem nicht ausdrücklich eine Erlaubnis für das Lastschriftverfahren erteilt kann derjenige nicht einfach ne Lastschrift bei der Bank einreichen...
Und diese Lastschrifterlaubnis muss schriftlich erfolgen... Nicht umsonst muss man bei online-Einkäufen extra anklicken, daß vom Konto XYZ abgebucht werden darf... Es reicht also keineswegs nur die IBAN... ;)
Man kann diese Erlaubnis dann auch jederzeit bei der kontoführenden Bank widerrufen...
Abgesehen davon, daß 'ne Lastschrift eigentlich schwerpunktmäßig bei wiederkehrenden Rechnungsbeträgen gerne eingesetzt wird. Ist wie ein Dauerauftrag, nur eben von der anderen Seite. ;)
Ein Händler, der abbucht, ohne die Erlaubnis des Kontoinhabers zu haben macht sich strafbar.
Eine Person, die sich fälschlicherweise für den Kontoinhaber ausgibt auch.
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