Jemand stellt sich behindert und bettelt nach Geld, was kann ich tun?

8 Antworten

Betteln ist nicht verboten. Auf Privatgrundstücken kann das Betteln allerdings den Tatbestand des Hausfriedensbruch erfüllen, wenn der Bettler trotz Aufforderung das Grundstück nicht verlässt oder gegen ein bereits ausgesprochenes Hausverbot verstößt. Aufdringliches Betteln in der Öffentlichkeit kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufdringliches_Betteln

Die Vortäuschung einer falschen Tatsache wie in diesem Fall ist allerdings Betrug. Desweiteren kann Steuerhinterziehung dazukommen, wenn er die Einnahmen nicht versteuert und ihm eine gewerbsmäßige Vorgehensweise nachgewiesen werden kann. Letzteres ist allerdings schwer zu beweisen. Solche Betteleinnahmen, die ja im Grunde genommen nichts weiter als Spenden sind, sind ansonsten steuerfrei.

Das Einzige, was Du tun kannst, ihn bei der Polizei zu melden.

Nutz deine Zeit anders, statt dir darüber Gedanken zu machen...

Typisch Deutschland

Mike6969  01.04.2019, 17:07

Du findest es also gut, wenn jemand jeden Tag die Leute bescheisst und sich keiner darum kümmert?

leafless  11.10.2019, 15:10
@Mike6969

Wenn er so einen scheiß macht, wird er es auch nötig haben.

Außerdem ist Betteln in Deutschland doch verboten oder nicht?

Nein - ist es nicht.

https://www.caritas.de/beitraege/13-tipps-fuer-den-umgang-mit-bettelnden-menschen/1130389/

Ist Betteln überhaupt erlaubt? 

Das Betteln ist in Deutschland nicht verboten und das „stille Betteln" seit 1974 nicht mehr strafbar. „Aggressives” Betteln allerdings kann in Deutschland als Nötigung eingestuft und geahndet werden. Werden falsche Lebensumstände wie Blindheit oder eine verlorene Geldbörse vorgetäuscht, gilt das als Betrug. Bei aggressivem Betteln kann ich Strafanzeige stellen.

ist im prinzip betrug. du solltest der polizei daher mal bescheid geben.

Außerdem ist Betteln in Deutschland doch verboten oder nicht?

Nein, ist es nicht, wir sind hier ein freies Land und jeder darf sich auf eine öffentliche Straße stellen und um Almosen bitten; was man nicht darf, ist in fremde Häuser oder Geschäfte einzudringen und dort Leute belästigen.

Sich behindert zu stellen, ist das Allerletzte.

Das ist allerdings Betrug und dagegen kann man vorgehen, wenn man will.

Lies mal hier:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08471/