Wegen Schulden ins Gefängnis, wie lange?
Aloa, also vorab - ich bin nicht die Person die Schulden hat. Aber jemand hat 2000 Euro staatliche Schulden. Da dieser jenige aber nichtmal ein Cent in der Tasche hat und auch kein wirkliches Zuhause (Obdachlosenheim) hat, kann er diese natürlich auch nicht bezahlen. Ich weiß das man bei nicht Zahlen der staatlichen Schulden zur "ersatzweisen Haftstrafe" wegen Uneinbringlichkeit kommen kann, weiß aber nicht wie lange bei der Summe von 2000 Euro. Kann mir dass jemand sagen? Kenne mich mit der Dauer nicht wirklich aus. Danke im Voraus
8 Antworten
Die meisten Antwortenden hier versuchen erst mal zu raten, was Du mit "staatlichen Schulden" meinst.
Es hat eigentlich gar keinen Sinn, eine Antwort zu versuchen, bevor Du das mal näher erklärt hast.
Das entscheidet das Gericht.
Es kann aber auch die Schuld mit Arbeit abgearbeitet werden,so das die Person nicht ins Gefängnis muss.
Hallo
Wenn er kein Einkommen hat --und eine Schuld zu begleichen hat,
und das vor Gericht kommt bekommt er eine Strafe vom Richter , der
dann auch das Strafmaß festlegt.
Also zum Beispiel der Richter verklagt ihn zu einer Geldstrafe von 1000€
dann kann er evtl. damit rechnen , dass der Tagessatz auf 10€ festgelegt wird.
Würde bedeuten , dass er ersatzweise für 100 Tage ins Gefängnis muss.
Die Forderung bleibt dann aber trotzdem bestehen.
Kann da aber total falsch liegen--aber Ähnliches schon mal gehört/TV gesehen.
pw
Nicht alles, was im fernsehen so erzählt wird, stimmt.
Der mittelalterliche Schuldturm ist schon ewig abgeschafft. Wegen Schulden kommt zunächst einmal ganz grundsätzlich niemand ins Gefängnis.
Die Frage ist, was das für Schulden sind. Das einzige, wo ggf. eine Erzwingungshaft in Frage kommt, ist A) bei einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft, B) strafrechtlichen "Schulden".
Nicht alle "staatlichen Schulden", wie du es nennst, sind automatisch auch strafrechtlicher Natur. Einige sind rein zivilrechtlich und damit den allgemeinen Spielregeln des Zivilrechts unterworfen. Oder auch Verwaltungsrecht...
Geldstrafen und ähnliches, da kann es schon mal zu Haft kommen. Die Geldstrafen sollen ja der Bestrafung einer Straftat dienen und wenn die nicht bezahlt werden, dann geht's halt als Alternative irgendwann in den Knast.
Wegen einer Schuld kommt man nicht vor Gericht und der Richter "verklagt" sicherlich auch niemanden. Ebenso hängt die Tagessatzhöhe vom Einkommen ab.
Wie bereits von Hans beschrieben, werden Geldstrafen immer in
Tagessätzen ausgesprochen, wenn du z.B. Schulden beim Finanzamt hast, musst du diese Stunden oder im schlimmsten Fall eben absitzen.