Jeden Tag früher Feierabend, strafbar?
In meiner Ausbildung bin ich im 1. Lehrjahr. Unsere Firma hat so eine Kooperation mit einer anderen Firma, dass ich da 3 Wochen pro Lehrjahr arbeiten soll, damit ich auch eine andere Firma kennenlerne. Jetzt bin ich da schon seit einer Woche und mein Chef hat mir gesagt ich müsste da von 6:00 bis 14:45 arbeiten. Allerdings sagt der Ausbilder dort immer um 14:15 Uhr wir müssten schon mal langsam aufräumen, fegen und Hände waschen, was immer maximal bis 14:30 Uhr dauert und er geht dann nach Hause und trägt ein wir hätten bis 14:45 Uhr gearbeitet und geht dann selbst so 14:15 Uhr nach Hause und lässt uns alleine, sodass wir immer so 14:30 Uhr gehen. Soll ich das meinem Chef erzählen oder einfach den früheren Feierabend genießen?
2 Antworten
14.30 Feierabend machen und 14.45 in den Arbeitszeitnachweis eintragen...ich wäre da eher vorsichtig mit. Wenn dein Chef das eher locker sieht und allgemein üblich in der Firma, sollte es kein Problem sein. Falls er jedoch aus welchem Grund auch immer mal eher mies drauf ist, sind die hier vorliegende Dokumentenfälschung und Betrug ausreichend Grund für eine ausserordentliche (auch bekannt als fristlose) Kündigung. An deiner Stelle würde ich erst 14.45 gehen, selbst wenn das bedeutet das du 15 Minuten nur rumsitzt. Dafür kann dir keiner was, da du als Azubi nur nach Anweisung handelst, und du nach Ausführung der letzten (Aufräumen, Hände waschen) keine neue bekommen hast.
Es gilt was in deinem Arbeitszeitnachweis steht. Da steht die richtige Zeit und alles ist gut. Sei glücklich drüber und genieße die gewonnene Zeit.