Ist Widerstand gegen Security widerstand gegen die Staatsgewalt?
Ich habe mit meine Freunde und mit paar anderen Leuten in der Kneipe (wo mir ab und zu treffen und einen Trinken) eine Diskussion gehabt, ob Widerstand gegen Sicherheitsdienste (Sicherheitsfirmen wie Securitas, Kosmos, Bahnwache etc.. also Nicht die vom Staat wie Polizei etc...) nach §113 und §114 strafbar ist. Im Internet habe ich Recherchiert, Das Sicherheitsdienste ihrer Rechte nur bis einschl. zum Hausrecht begrenzt ist, auch Festnahme-Recht nach §127 StPO ist inklusive. Also keine Polizeiliche und Hoheitliche Rechte und dessen Befugnisse. Währen unserer Unterhaltung, kamen zwei Männer, die zufälligerweise auch bei einer Sicherheitsfirma arbeiten (einer davon ist sogar der Chef) auf uns zu und erklärten, das Natürlich die Securitys auch die gleichen Rechte und Befugnisse haben wie die Polizei, also Security werden als Polizisten gleich gestellt. In unserer Diskussion zum diesem Thema haben wir festgestellt, das es sowas in USA praktiziert wird, das Sicherheitsfirmen auch Hoheitliche Rechte haben auch die gleiche wie die Polizei.
Das haben wir auch denen beide Männern auch erklärt das sowas nur im USA gibt. Die beiden Männer meinen also der Chef selbst meinte, das sowas auch in Deutsch eingeführt werden soll.
Also Eure Meinung bitte!.
9 Antworten
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Zunächst heißt der hier angesprochene Tatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (§ 113 StGB).
Bei Security-Mitarbeitern handelt es sich um privat-rechtliche Angestellte, sie haben keinerlei besondere Rechte! Somit muss man auch keinerlei Maßnahmen dieser Personen über sich ergehen lassen, wenn man das nicht will.
Das Gewaltmonopol ist in Deutschland glücklicherweise beim Staat, besondere Rechte stehten diesbezüglich also nur der Polizei der Bundesländer und ähnlichen Organen des Staates zu (z.B. Bundespolizei). Es kommt leider oft vor, dass Securitypersonal, Detektive usw. die Unwissenheit vieler anderer ausnutzen und sich so mehr Rechte einräumen als ihnen vom Gesetz her zustehen.
Hoheitliche Rechte dürfen nur durch Staatsorgane (Polizei, Feuerwehr, Zoll, Miltär, usw.) ausgeübt werden. Sicherheitspersonal hat keinerlei hoheitliche Rechte, sondern bestenfalls Hausrecht. Ansonsten haben sie nicht mehr Rechte als andere Bürger auch. Das heisst, auch Taschenkontrollen z. B. dürfen sie nicht durchführen.
@cemocan
Sie dürfen darum bitten, einen Blick in die Tasche werfen zu dürfen ... das kann man dann zulassen oder auch nicht. Wenn man es nicht zulässt, hat dies i.d.R. zur Folge, dass man nicht rein darf, gehen muss .. was auch immer.
Mit Gewalt darf die Taschenkontrolle in solchen Fällen nicht durchgeführt werden, das darf nur die Polizei.
richtig.. man muss die Taschenkontrolle nicht über siche ergehen lassen. Lässt man sie aber nicht reingucken, machen sie von ihrem Hausrecht gebrauch und verweigern den Einlass... wäre also auch nicht gut.
Taschenkontrollen sind ja noch relativ harmlos, zumindest wenn man nichts zu verbergen hat. Es gibt aber auch einige Mitarbeiter von Securityfirmen usw. die sich andere Rechte einräumen die ihnen nicht zustehen ... da wird es dann schon schwieriger, vor allem wenn andere Leute aus Unwissenheit glauben, sie müssten dem Folgeleisten was die Securitymitarbeiter sagen.
Aso kommt der Tatbestand "Widerstand gegen Staatsgewalt" bei Sicherheitsleuten nicht in Betracht.
Taschenkontrolle nur bei begründetem Verdacht, ansonsten DH, gute Antwort.
@harryohnetoto: Auch bei einem begründeten Verdacht darf Sicherheitspersonal keine Taschenkontrollen durchführen (ebensowenig wie Dedektive). Dann muss die Polizei hinzugezogen werden - nur sie darf diese Kontrollen durchführen.
nein sie werden wie bodyguards privat angeworben und haben nix mit dem staat zu tun. sie dürfen ja auch erst handgreiflich werden wenn es sich um notwehr handeln sollte, ansonsten ist es körperverletzung die angezeigt werden kann.
So liebe Leser, die Sicherheitsmitarbeiter (SiMa) haben keine hoheitlichen Rechte der Staat verteilt doch nicht an jeden Bürger solche Aufgaben. Es gelten für SiMa die Jedermansrechte wie Notwehr, Notstand,Nothilfe,Forläufige Festnahme und die Selbsthilfe des Besitzers.Es dürfen SiMa vom HAusrechtgebrauch machen sobald ihnen es Übertragen worden ist.Dies muss durch eine Obejktbezogene Dienstanweisung geregelt sein. In gewissen Fällen dürfen SiMa auch Hausverbote ausstellen, die bei Zuwiederhandlung Strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann (§123 StGB Hausfriedensbruch) Wenn noch jemand Fragen zu dem Thema Sicherhietsmitarbeiter und Rechte hat kann mir eine E-mail schicken an: Polizei-notruf110@web.de
Schöne grüße Nils
Es ist nicht Widerstand gegen die Staatsgewalt. Und Taschenkontrolle ja, aber man darf die Tasche ebenfalls nicht abnehmen und reinsehen sondern nur aufhalten lassen.Abnehmen und reinsehen kann eine Anzeige nach sich ziehen!
das stimmt nicht ganz,wenn Sie das hausrecht haben,dürfen sie auch taschenkontrollen durchführen