Ist Tatoo stechen eines Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern Körperverletzung?
Ist das stechen eines Tatoo an Jugendliche mit dessen mündliche Einwilligungines aber ohne Einwilligung der Eltern (und gegen die ausdrückliche Zustimmung) eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches?
9 Antworten
Es ist eine Körperverletzung , der Tätowierer kann von den Eltern angezeigt werden ,
Ja das ist eine Körperverletzung, daher ist bei Minderjährigen immer die Unterschrift der Eltern erforderlich. Jedoch darf dies auch erst ab 16 Jahren erfolgen, vorher nicht auch nicht mit Einverständnis der Eltern. Mündliche Zustimmung reicht in diesem Fall nicht.
Wenn es trotz Kenntnis über die Minderjährigkeit gemacht wird - dann ja!
Ihm müsste also nachgewiesen werden, dass er über die Minderjährigkeit informiert war und hier quasi vorsätzlich und damit grob fahrlässig gehandelt hat
P.S. das nächste mal bitte Themenbereiche auswählen die auch einschlägig sind
Wenn es trotz Kenntnis über die Minderjährigkeit gemacht wird - dann ja!
Auch Minderjährige können - jedenfalls ganz grundsätzlich - einwilligen.
Tatauieren ist immer Koerperverletzung.
Nein,Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz...
Hier,damit du nicht ganz so unwissend dastehst...
Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung, die nur deshalb straffrei bleibt, wenn die betreffende Person in den Eingriff einwilligt. Ab wann ist es Jugendlichen erlaubt, ihre Körper mit einem Tattoo oder Piercing "verschönern" zu lassen? Das Jugendschutzgesetz in Deutschland gibt dazu klare Regeln vor. Jugendschutzgesetz schreibt Einwilligung der Eltern vor
Unter 16 Jahren ist es laut Gesetz verboten - auch mit Einverständniserklärung der Eltern. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht trotzdem Tätowierer gibt, die auch unter 16-Jährige tätowieren, sie können aber gegebenenfalls von den Eltern verklagt werden. Ab 18 darf der junge Erwachsene frei entscheiden, ob und wie er sich seinen Körper "verschönern" lassen möchte. Zwischen 16 und 18 darf er das nur mit Einverständniserklärung der Eltern tun. Vielen Tätowierern reicht die schriftliche Erklärung allerdings nicht aus und sie verlangen, dass die Eltern beziehungsweise mindestens ein Elternteil während der Sitzung anwesend ist.
Ist auch gut so
@inaktiv: Bitte mit JuschG belegen.
Hier,damit du nicht ganz so unwissend dastehst...
Du belegst deine (falsche) These mit einem Text, den du irgendwo auf T-Online.de gefunden und abgeschrieben hast, vermutlich hier:
Leider ist das, was da steht, totaler Nonsens. Es gibt im Jugendschutzgesetz hierzu keinerlei Regelungen, auch wenn irgendwelche "Journalisten" da offenbar anderer Meinung sind.
Iss mir im Prinzip Latte,ich mal meine Haut nicht dauerhaft voll,und meine Tochter mußte auch warten bis sie 18 geworden ist...
@ Inaktiv123: Wenn man behauptet, ein Gesetz würde irgendetwas verbieten, sollte das auch in dem betreffenden Gesetz stehen. Dein Link zu dem netten YT-Videos hättest du dir schenken können, er beweist lediglich deine Unfähigkeit, mit Kritik umzugehen.
an sich ja. Was dann der Staatsanwalt und der Richter dazu sagen, hängt dann vom Alter des Jugendlichen und dem Tatoo an sich ab.
Welcher § speziell?
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/