Zeugenaussage, Einwilligung der Eltern?
Hallo, ich bin 16 Jahre alt und vorhin kam die Kriminalpolizei und die Mordkommission bei mir vorbei. Sie wollte mich kurz zu einer Straftat befragen, bei der ich ein Augenzeuge war. Ich habe der Befragung zugestimmt, und sie lief normal ab.
Nun habe ich meine Mutter angerufen und ihr davon berichtet. Sie meinte, es sei nicht erlaubt, mich ohne ihre Einwilligung zu befragen, da ich minderjährig bin. Stimmt das? Hätte meine Mutter dabei sein müssen, bzw. zustimmen müssen?
Lg, Domi2903
7 Antworten
Du hast eine MORD beobachtet?????
Nein, deine Mutter hat unrecht. Wenn die Polizei das nicht ohne ihre Einwilligung gedurfft hätte, hätte sie das auch nicht getan. Wäre die Befragung und deine Aussage nämlich unrechtmäßig zustande gekommen, wäre sie da Papier nicht wert, auf dem sie aufgeschrieben wurde..
Deine Mutter muss weder dabei sein noch muss sie zustimmen.
Das gälte allenfalls , wenn du noch keine 14 bist wärest.
Nein, ich habe keinen Mord beobachtet. Ich weiss auch nicht, weshalb die Mordkommission dabei war. Allerdings wird diese Straftat mit 10 Jahren enden. Höchst wahrscheinlich.
Trotzdem danke, für die Antwort. Ich werde nochmal schauen, ob es für Österreich oder Deutschland so ist.
Leider gitl das, was Du gepostet hast, nicht für Deutschland. Ich vermute, das war Österreich.
Das sollte so auch für Deutschland gelten.... Eine Einwilligung der Eltern ist ab 14 definitiv nicht nötig.
Die Einwilligung ist auch unter 14 nicht nötig^^
In Polizeidienstverortnungen steht, dass man frühzeitig die Eltern informieren sollte. Hat die Polizei das getan?
Du solltest deshalb nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis Deiner Eltern aussagen.
Auch solltest Du wissen, dass es kein Aussageverpflichtung gegenüber der Polizei gibt, weder für Erwachsene noch für Jugendliche.
Ich weis, Einschüchterung klappt bei Jugendlichen immer am besten.
Nein, haben sie nicht. Und ich wollte sowieso Aussagen, sie kamen nur schneller zu mir!
Eingeschüchtert hat mich niemand. Hab meinen eigenen Willen, und wollte selber Aussagen.
Ja, das ist korrekt.
Also haben die Beamten dort etwas falsches getan, indem sie mich einfach befragt haben, ohne die Zustimmung meiner Mutter?
Im Grunde lief das nicht korrekt ab. Im Nachgang dürfte es auch zu Problemen kommen, wenn die Mutter ihr Einverständnis verweigert.
Nein, damit hat sie kein Problem. Sie meinte, es wäre OK, aber sie hätten sie vorher fragen müssen. Zumal meine Mutter ebenfalls Augenzeugin ist!
@Lionbeard...hast Du eine Quelle, die dies unstrittig belegen dürfte?
Ihr Lieben, mische mich mal ein? ...nicht wirklich, ergänze das von Lionbeard, habe gerad mal gegoogelt wo da was zu steht..und dies auf die Schnelle gefunden.. wünschen Euch noch einen sehr schönen Abend
m.lieben Grüßen ;)himako
1.4 Belehrung minderjähriger Zeugen (§ 52, 55 StPO)... Stand .. 15.3.12
Formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=1&FORMID=3871
daraus.. Kinder und Jugendliche müssen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht und ihr Auskunftsverweigerungsrecht informiert werden. Die Art und Weise der Belehrung ist ihrem geistigen Entwicklungsstand anzupassen. Hat der Minderjährige die Belehrung verstanden und in die Vernehmung eingewilligt, ist hier die Einwilligung/Genehmigung des gesetzlichen Vertreters zur Entscheidung des Minderjährigen nicht erforderlich
Ausnahme ist, wenn das vorliegt...1.9 Polizeiliche Vernehmung (§ 67 JGG)
Sollen Jugendliche als Tatverdächtige bzw. Beschuldigte vernommen werden, haben Personensorgeberechtige bzw. gesetzliche Vertreter ein Recht auf Anwesenheit und Mitwirkung. Über dieses Recht sind sie - soweit möglich - vor der Vernehmung zu unterrichten.
Die Belehrung, die Einwilligung zur Vernehmung und das Anwesenheitsrecht der Personensorgeberechtigen müssen entsprechend berücksichtigt werden, wenn aus einer ursprünglichen Zeugenvernehmung eine Beschuldigtenvernehmung wird. Beschuldigten und Eltern muss auch Gelegenheit gegeben werden, sich vor der Vernehmung allein zu beraten
@himako...ich danke Dir :)) Wünsche Dir ebenso alles Liebe, F.
Super, vielen Dank!
zur Befragung von Jugendlichen & jungen Erwachsenen 18zehn ....eine allgemeine Befragung zu einem Tathergang ist zulässig, ohne Eltern oder Anwälte dabei sein müssen....
da ist ja schon ausfürlich, in der ANTWORT VON skyfly71 skyfly71 .drauf eingegangen worden.
Nicht mal bei der Vorladung zur Aufnahme einer Zeugenaussage, da wird aber immer darauf hingewiesen .. Sie haben das Recht auf einen Anwalt,... man muß davon aber keinen Gebrauch machen...auch nicht, wenn man der Beschuldigte ist. ;)
in beiden+ 1 Fällen werden kann man eine Aussage verweigern...
ebenso vor Gericht.
m.l.G. ;)h
Minderjährige sind grundsätzlich allein zu vernehmen, die Erziehungsberechtigten haben kein Anwesenheitsrecht. Allerdings kann der Jugendliche eine Person seines Vertrauens als Beistand hinzuziehen, wenn ER das möchte. Kann man hier nachlesen
http://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/downloads/PDV-382.pdf
Mir geht es allein um die Zustimmung. Nicht um die Anwesenheit.
Nein, Erziehungsberechtigte müssen natürlich nicht zustimmen. Wäre ja auch schlimm, wenn unbeteiligte Erwachsene darüber entscheiden könnten, ob eine Straftat aufgeklärt werden kann oder nicht.
Dennoch geht es um das Wohl des Kindes. Wenn Eltern denken, ihr Kind wird dadurch unheimlichem Druck ausgesetzt, können Sie doch immernoch sagen, sie möchten dies nicht. Oder nicht?
Oder nicht^^
Die Eltern sollen zwar über alles informiert werden, was da so passiert, sie haben aber keinerlei Interventions- oder Mitspracherecht. Sie können sich höchstens im Namen des Kindes beschweren. Aber aufhalten können sie nix. Geschützt werden Kinder und Jugendliche eben durch die PDV 382 und durch die allgemeinen Bestimmungen der StPO.
Außerdem sind es die Eltern, die darüber entscheiden, ob sie einen Strafantrag stellen. DAS kann das Kind nicht. Das ist natürlich nur da wichtig, wo auch ein Strafantrag erforderlich ist.
So: Hier stehts nochmal von Leuten, die es wissen:
http://www.suchtvorbeugung.net/stepbystep/pages/gesetze/polizei_oder_gericht.php