Sex auf dem Balkon erlaubt?

3 Antworten

§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Es ist legal, aber du musst damit rechnen das deine Nachbarn dich sehen und dir dabei zuschauen was rechtlich in Ordnung wäre.

Wenn man dich sieht, kann man dich anzeigen. So Fälle gab es schon, die Leute wurden zu Geldstrafen verurteilt. Musst du wissen. Wäre ich dein Nachbar, würde ich dich anzeigen.