Ist schule nun Länder oder Staatssache?
Es heißt ja schule sei Ländersache aber im Grundgesetz Art. 7 I steht “Das Gesamte Schulwesen steht unter aufsicht des Staates”
Also kann der Staat sie Schulen wegen Corona Bundesweit schließen bzw Öffnen lassen wenn er das will oder ?
6 Antworten
Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland – Wikipedia
Dann lies mal hier was da noch alles steht.
An sich hat Berlin in Sachen Schule 0,0000 zu sagen.
Wie, wo und was unterrichtet wird ist Sache der Länder.
Es geht mehr darum, dass der Staat vorgibt, was und wie unterrichtet wird und nicht irgendwelche privaten Personen
Sowohl als auch, denn die Länder sind auch der Staat.
Von wem jetzt ?
Der Staat ist alles behördliche. Also jede Behörde ist was stattliches.
Der Staat ist ja keine Person sondern einfach nur ein Oberbegriff.
Na angenommen es kommt eine Bundesweite schulschließung, dann sagen sie Länder das schule Ländersache ist, Aber der Staat ist für mich nicht die Länder ...
Die Kommunen, die Kreise, (die Regierungsbezirke), die Länder, der Bund das alles ist der Staat.
Der Staat als Oberbegriff enthält durchaus Bund und Länder.
Entsprechend ist es kein Widerspruch, wenn die Aufgaben der Schulbehörde den Bundesländern zugeordnet ist.
Die Bundesländer sind auch "der Staat"!
aber wer sitzt am längeren Hebel ?