Ist man vorbestraft, wenn man mit unter 13 Jahre eine Straftat begangen hat, bei der es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kam?

7 Antworten

Nein, man ist erst Vorbestraft, wenn man von einem Gericht Strafrechtlich verurteilt wurde.


Man kann auch erst ab 14 Strafrechtlich belangt werden

winstoner14  04.09.2016, 19:48

Bei Jugendlichen wird es sogar erst ab einer Jugendstrafe von 2 Jahren (Sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde) Oder eine Jugendstrafe über 1 Jahr (Sofern die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird) Ins Führungszeugnis eingetragen!

mairse  04.09.2016, 19:38

Erst wenn man als zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder 91 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird, solange man davor nicht schon mit dem Gesetz on Konflikt geraten ist.

wiki:

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“ nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.

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Dasheißt vor dem 14. Lebensjahr kommt es nicht zum Prozeß und daher nicht zu einer Verurteilung

Man ist nicht mal zwingend vorbestraft wenn es zu einem Prozess kommt und man verurteilt wird... 

Bei den von dir genannten Unständen ist weite von "vorbestraft" entfernt.

Man kann logischerweise nicht vorbestraft sein, wenn man nicht bestraft werden kann.

Ohne Gerichtsverhandlung keine Vorstrafe, als Kind sowieso nicht.