Ist man zur Teilnahme an einer Klassenfahrt verpflichtet?
Hallo liebe Community,
Wir fahren im Februar auf eine 6 Tägige Klassenfahrt für 300€. (Müssen wir bis 22. Jänner schon einzahlen) darum meine Frage:
Wir fahren nach Wien. Ich will nicht nach Wien mitfahren, weil ich da schon verdammt oft mit meiner Oma war, und ich nicht mehr hinwill. Bin ich jetzt verpflichtet, an der Klassenfahrt teilnehmen zu MÜSSEN, dafür 300€ zahlen, welche ich ausgeben muss, für das, was ich überhaupt nicht will. Es ist ja mein Geld (bzw. meiner Eltern) welches wir nicht ausgeben möchten, für das was ich schon kenne, und keinen Bock darauf habe.( Wenn wir in einen Zoo fahren für 10-20€ würde es dar keinerlei Hindernisse geben.) Aber bei 300€ ist es etwas anderes.
Laut § 43. Abs. 1 (SchUG) bin ich verpflichtet. Aber ist das in der Realität auch so? MUSS ich mitfahren wenn ich nicht will, und dafür zahlen?
Freue mich über eure Antworten. Danke im Voraus, David.
10 Antworten
Ja, leider kriegt man nie alle unter einen Hut, irgendeinen gibt es immer, der quer treibt und seine Bedürfnisse nicht der Gruppe unterordnen kann. Bei uns an der Schule ist es so, dass niemand gezwungen wird teilzunehmen, weil niemand Lust auf schlecht gelaunte, nörgelnde Schüler hat.
Geile Schule
Da es eine schulische Veranstaltung ist, bist du in der Pflicht.
ABER: Du kannst die Mitfahrt auch knicken, wenn du in der Zeit, wo die Klasse weg ist, den Unterricht in einer Paralellklasse besuchst und so der Schulpflicht nachkommst.
Deine Eltern müssen einfach der Schule schreiben, dass sie mit deiner Teilnahme nicht einverstanden sind und dich statt dessen halt in den unterricht schicken werden. Niemand kann euch zwingen, 300€ zu latzen!
Geht, dass auch wenn man in der oberstufe ist, und nicht mit will/kann aus vielen Gründen die ich hier ungern , jedoch gerne privat, beantworten will. Bei mir sind es sogar ziemlich bedeutende und nicht zu vernachlässigende Argumente.
Du warst zwar mit der Oma in Wien aber ich denke mit deiner Klasse ist das wieder ganz was anderes, ich würde darauf nicht verzichten wollen.
Ob du verpflichtet bist oder nicht, hast du ja schon beantwortet.
Du MUSST nicht mitfahren, wenn du dafür einen Grund hast.
Du bist aber dann verpflichtet, in einer deiner Parallelklassen ganz normal am Unterricht teilzunehmen!
kann ich mir nicht vorstellen, dass du mitfahren musst, für den preis...
es geht wahrscheinlich um die versicherung... du müsstest alternativ während der fahrt, die zeit in ner anderen klasse in der schule absitzen (meine meinung, genau wissen tu ich es nicht)