Ist man beim Besuch einer Abdendralschule kindergeldberechtigt?
Hallo,
ist eine Person (20 Jahre alt), die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eine Abendrealschule besuchen möchte überhaupt noch Kindergeldberechtigt?
LG
3 Antworten
Solange du noch keine 25 bist und einer Ausbildung nachgehst,dann haben die Eltern bzw.du auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld !
Meines Wissens zählt eine Ausbildung als Ausbildung,wenn du in der Woche mehr als 20 Stunden dafür aufwenden musst.
Also nicht nur die reinen Schulstunden,sondern auch Wegzeiten und Zeiten für Hausaufgaben und lernen,dass solltest du eigentlich schaffen.
Aufpassen musst du nur,wenn du neben deiner Schule arbeiten würdest,denn da du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,darfst du neben einer weiteren Ausbildung nebenbei nur durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Das Einkommen hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld abgeschafft.
Die Abendrealschule besucht man berufsbegleitend. Das ergibt keinen Kindergeldanspruch.
klar bis 25 bist du dafür berechtigt... was das für antworten sind... die leute haben ka.. ich bin 20 und gehe aufs abendgymnasium mit mini-job und kriege trotzdem kindergeld
Wieso "Antworten"? Nur die von Hans ist falsch. Meine ist richtig. :-))) Deine wiederum nicht wirklich auf denFragesteler zugeschnitten. Der hat z.B. eine Erstausbildung abgeschlossen. Der darf nur Einkommen aus einem nebenjob erzielen. Jemand, der keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, dürfte auch darüberhinaus verdienen, ohne seinen KG-Anspruch zu verlieren. :-)