Kein elternunabhängiges BAföG beim Besuch der Fachoberschulklasse?
Hallo,
ich versuche es kurz zu halten:
Und zwar besucht meine Freundin die FOS in SH. Ihr wurde heute morgen gesagt, dass sie kein elternunabhängiges BAföG bekommt, da sie nach ihrer Ausbildung keine weiteren drei Jahre gearbeitet hat. Nun zu meinem Part: Folgendes habe ich im BAföG gefunden:
§ 7 As. 2 Satz 4a BAföG: (2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, [ ... ] 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder [ ... ]
§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG: (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler [ ... ] 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 587 Euro. (Ja, sie wohnt nicht mehr Zuhause)
Ich habe auch eine FOS besucht, aber in BW und ich habe ohne murren und sehr zügig meine 397€ (oder wie viel das mal waren) erhalten. Wieso nicht hier in SH? Ist doch dasselbe, nur, dass meins nicht FOS hieß, sondern direkt BOS (weil man sich direkt für beides beworben hat; in SH muss man sich lediglich noch für das BOS bewerben).
3 Antworten
Auf einer BOS macht man ein Vollabitur und man bekommt elternunabhängiges Bafög. Auf einer FOS eben nicht. Das ist so gesetzlich geregelt.
Deine Quellen geben an, was man bekommen könnte. Da steht aber nicht, ob es elternabhängig oder elternunabhängig ist. So passen deine Quelle also bei dem Problem so gar nicht.
Wenn sie eine BOS besucht, ist es elternunabhängig. Wenn nicht, dann nicht.
Hier mal die korrekte Quelle dafür: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
" Ihr wurde heute morgen gesagt ........ "
Wie soll man DAS denn bitte verstehen??? WER sagt sowas?
Sie MUSS einen Bafög-Antrag stellen. Das ist Fakt. Dann wird der Antrag entweder angenommen oder abgelehnt, und zwar schriftlich mit der entsprechenden Begründung. Alles andere funktioniert nicht.
Auf irgendwelche "Aussagen" sollte man sich niemals verlassen.
Als erfahrener und abgebrühter Bafög-Empfänger kann ich dir nur sagen, dass es beim Bafög zwei goldene Regeln gibt:
1. NIEMALS anrufen. Telefonische Auskünfte sind zu 90 % falsch und haben keinen rechtlichen Wert. Telefonische Anträge haben keine Rechtsgrundlage. Telefonische Antragsablehnungen haben keine Rechtsgrundlage.
2. Anträge immer und ausschließlich SCHRIFTLICH stellen und dann gegen die ebenso schriftliche Ablehnung Widerspruch einlegen. Man sollte selbstverständlich die geforderten Unterlagen korrekt einreichen.
Das Problem ist, dass sie den Antrag scheinbar schon weitergesendet hat, nur keine Ahnung wieso...
Dann auf die schriftliche Ablehnung oder einen weiteren schriftlichen Kommentar warten. Bei den meisten Ablehnungen ist es der Antragsteller selber schuld, weil er falsche Angaben gemacht hat. Das stellt sich aber immer erst dann heraus, wenn die schriftliche Ablehnung mit der schriftlichen und nachvollziehbaren Begründung kommt. Erst dann kann man wieder handeln, indem man Widerspruch einlegt oder einen korrigierten Antrag stellt.
Welche Klasse besucht sie?
Ich war in Bayern auf der BOS, da haben die Schüler die die 11.Klasse gemacht haben kein elternunabhängiges BAFÖG bekommen, 12te und 13te schon. Es gibt aber Voraussetzungen die erfüllt sein müssen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html
Zweiter Bildungsweg.
Ja, beim zweiten Bildungsweg ist das noch einfacher. Aber auch an der FOS kriegt sie BAFÖG, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. siehe link^^
Ja, ist mir schon bewusst, aber sie bekommt jetzt elternabhängiges, was ich überhaupt nicht verstehe, da dort NICHTS mit drei Jahren steht. Es steht lediglich das was ich oben geschrieben habe.
Sie hat dort angerufen und da wurde ihr gesagt, dass der Antrag so nicht angenommen werden kann, da sie ihn als elternunabhängig eingereicht hat, aber sie nur elternabhängiges bekommt wegen den angeblichen drei Jahren (solange ich keinen Gesetzesauszug von den drei Jahren habe, solange ist es für mich auch ein "angeblich"). Es steht im § 12 so drin, dass man 587€ bekommt. Kein bis zu 587€, kein maximal 587€ oder sonst irgendetwas, also steht ihr auch das Geld von 587€ zu, ganz einfach.