Ist man bei artfremder Arbeit versichert ?
Wir sind eine Zahnarztpraxis und sollen wegen Praxisrenovierung am Wochenende und den Feiertagen helfen beim Ausräumen, Wände streichen und Einräumen. Wie wird die Sonderarbeit vergütet? Sind wir dann auch versichert, wenn etwas passiert?
3 Antworten
Der arme Zahnarzt tut mir aber leid.
Wenn ihr für diese Arbeit bezahlt werdet, seid ihr auch über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.
Allerdings gilt das auch wenn er nichts zahlt. Nur würde er bei einem Unfall wahrscheinlich in Regress genommen, wegen Vergabe von Schwarzarbeit.
Das die GUV an bezahlte Arbeit geknüpft ist, ist so neu wie die These das ein Arbeitgeber zum Regress verpflichtet werden kann..... Die GUV sieht bislang nur sehr empfindliche Strafen für die Nichteinhaltung bzw Duldung der Nichteinhaltung von Unfallverhütungsvorschriften vor.
Für Arbeitnehmer besteht zunächst mal grundsätzlich Versicherungsschutz für alle Arbeiten die im Auftrag des Arbeitgebers zum Zweck der Berufsausübung ausgeübt werden. Auch wenn es berufsfremde Arbeiten sind. Auch der Arbeitgeber ist in dem Fall auf der sicheren Seite. Ob und wie ihr dafür entlohnt werdet kann nur der Arbeitgeber sagen. Grundsätzlich ist für berufsfremde Arbeiten kein besonderer Tarif vorgesehen, euch steht demnach das normale Arbeitsentgelt zzgl evtl tariflich vereinbarte Sonn- oder Feiertagszuschläge zu. Ob der AG darüber hinaus noch etwas zahlt ist eine Vereinbarung zwischen AN und AG.
Ist man bei artfremder Arbeit versichert ?
Wenn der Arbeitgeber für die helfenden Mitarbeiter eine Unfallversicherung für diese Zeit abschließt, ja.
Auch würde eine privat abgeschlossene Unfall, oder Berufsunfähigkeitsversicherung leisten.
Schäden die von den Mitarbeitern einem anderen zugefügt werden, sind zumindest über die Betriebshaftpflichtversicherung in diesem Fall nicht abgedeckt, denn sie haben mit der eigentlichen Arbeit einer Zahnarztpraxis nicht das geringste zu tun.
Sozialversicherung, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung greift immer, denn hier ist auch die Freizeit (also 24 Stunden am Tag) abgesichert.
Wie dies vergütet wird, sollte man den Arbeitgeber fragen. Dies wird er über den Arbeitslohn vermutlich nicht abrechnen können.
Gruß N.U.