Folgender fiktiver Fall:
Der 20-jährige A hat eine 15-jährige Freundin B. Um in eine Diskothek zu gelangen lässt sich B von ihren Eltern einen "Muttizettel" ausfüllen, auf welchem A als erziehungsbeauftragte Person für die Veranstaltung eingetragen ist. Die Eltern der B haben das auch mit A abgesprochen.
A nimmt während der Veranstaltung sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit an B vor. Kommt hier eine Strafbarkeit nach 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht?
Ändert sich die Beurteilung, wenn A regelmäßig (z.B. einmal in der Woche) mit B unter diesen Voraussetzungen in die Disko geht? Käme eine Strafbarkeit dann sogar dann in Betracht, wenn die sexuellen Handlungen außerhalb der Erziehungsbeauftragung stattfinden?
Ich glaube zwar, mir die Frage selbst beantworten zu können, ich würde eine Strafbarkeit in beiden Fällen verneinen. Bei meiner Recherche habe ich aber keine Quelle gefunden, die sich explizit mit Erziehungsbeauftragung befasst, deshalb frag ich einfach mal hier.
Antwortet aber bitte nur, wenn ihr eine juristische Ausbildung habt und euch deshalb gut auskennt :)