Ist jemanden am Kragen packen eine Körperverletzung?
Hallo liebe Fragebeantworter,
meine Frage ist folgende:
Kurze Geschichte dazu, mein kleiner Bruder (14) wurde heut von ein paar jugendlichen (der Schuldige (23) geschlagen, nunja konnte mich wohl leider nicht zurück halten denn 23 Jährigen am Kragen zu packen und darum zu bitten meinen Bruder in Ruhe zu lassen. Nun ist der 23 Jährige zur Polizei gelaufen und hat dennen gesagt ich habe Ihn am Kragen gepackt und er sei dabei gegen was geknallt jetzt tut sein Rücken weh und ich soll ihm zusätzlich noch gedroht haben Ihn umzubringen ... ..... was ich nicht hab ... ich hab ihn nur am Kragen gepackt und gesagt er soll Ihn in Ruhe lassen er ist auch gegen nix geflogen noch sagte ich ich würde Ihn umbringen wollen ?!? und zum Schluss sagte ich denn beiden noch Sie sollen sich ausn Weg gehen. Das war alles . Nun die Frage:
Was kommt da jetzt auf mich zu ?
Bin nicht mal vorbestraft und hab nix getan ich werd dem doch noch sagen dürfen er hat meinen Bruder ned zu schlagen (was er natürlich der Polizei nicht mitgeteilt hat)
3 Antworten
du kannst falls du von der polizei hörst auf jedenfall dagegen sprechen und die geschichte von deiner seite erzählen. das was du gemacht hast ist auf jeden fall notwehr, da dein bruder angegriffen worden ist! (kenne mich bisschen im gesetz aus)
ich bin davon ausgegangen, dass das am kragen packen kurz nach dem schlag war, also immernoch eine gegenwärtige gefahr. wenn das ganze erst später passiert ist hast du natürlich recht
Ich wollt ihnen nur sagen sie sollen meinen Bruder in Ruhe lassen mehr nicht weil sie Ihn ständig drangsalieren, denn rest hat er dazu erfunden
Daran bist du aber offensichtlich sehr erfolgreich gescheitert
Heißt quasi Geldstrafe ?
Nein. Ich glaube nicht, dass das groß verfolgt wird und im Zweifel muss dir auch erstmal einer was beweisen. Du solltest aber in Zukunft nicht an anderen Leuten rumgrabbeln, um deinen Standpunkt zu unterstreichen.
Ich bin so eigentlich nicht er pisakt nur ständig meinen Bruder er hat sich davor bevor se auf Ihn los sind ne Schanze und bahn aus Steinen gebaut zum Rad springen, der 23 jährige kam und hat sie ihm kaputt gemacht, dann sagte er ihm er soll verschwinden und als mein bruder das verneinte schlug er ihn das war der auslöser und dann hab ich ihn am kragen gepackt um ihn zu sagen er soll ihn endlich in Frieden lassen.
Es ist Körperverletzung. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige zu schreiben (es kommt vor, dass die Polizei die Körperverletzung nicht aufnimmt. Zu viel Papierkram). Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Akte anzulegen. Wenn der Staatsanwalt jetzt der Meinung ist "Kleinkram. Interessiert niemanden." passiert nichts weiter, außer dass du irgendwann mal Post bekommst, dass die Akte geschlossen wurde. Will der Staatsanwalt oder die Polizei mehr, solltest du einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Keinen Fragebogen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ausfüllen ohne Rücksprache mit dem Anwalt.
Wenn dein Gegner Schmerzensgeld oder so will, dann ist das Zivilrecht. Idealerweise hast du eine Haftpflichtversicherung (ggf. über deine Eltern oder deiner Lebensgefährtin). Frag bei denen nach, ob dein Fall gedeckt ist. Ist das so, ist der Fall für dich erledigt. Die Versicherung übernimmt alles weitere. Eventuell zahlt die Versicherung auch - nicht weil du "Schuld" hast, sondern weil's billiger ist als ein Verfahren. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht übernimmt, geh zu einem Fachanwalt für Zivilrecht. Auch hier gilt: Nichts sagen, nichts schreiben ohne Rücksprache mit dem Anwalt.
Welche Gefahr wurde denn dadurch abgewehrt? Mir persönlich wirkt das eher wie Rache, die natürlich nicht davon gedeckt ist.