Ist jemanden am Kragen packen eine Körperverletzung?

3 Antworten

du kannst falls du von der polizei hörst auf jedenfall dagegen sprechen und die geschichte von deiner seite erzählen. das was du gemacht hast ist auf jeden fall notwehr, da dein bruder angegriffen worden ist! (kenne mich bisschen im gesetz aus)

J0T4T4  09.02.2020, 22:13

Welche Gefahr wurde denn dadurch abgewehrt? Mir persönlich wirkt das eher wie Rache, die natürlich nicht davon gedeckt ist.

Mieze2003  09.02.2020, 22:15
@J0T4T4

ich bin davon ausgegangen, dass das am kragen packen kurz nach dem schlag war, also immernoch eine gegenwärtige gefahr. wenn das ganze erst später passiert ist hast du natürlich recht

Michael125 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 22:17
@J0T4T4

Ich wollt ihnen nur sagen sie sollen meinen Bruder in Ruhe lassen mehr nicht weil sie Ihn ständig drangsalieren, denn rest hat er dazu erfunden

J0T4T4  09.02.2020, 22:18
@Michael125

Daran bist du aber offensichtlich sehr erfolgreich gescheitert

Michael125 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 22:20

Heißt quasi Geldstrafe ?

J0T4T4  09.02.2020, 22:27
@Michael125

Nein. Ich glaube nicht, dass das groß verfolgt wird und im Zweifel muss dir auch erstmal einer was beweisen. Du solltest aber in Zukunft nicht an anderen Leuten rumgrabbeln, um deinen Standpunkt zu unterstreichen.

Michael125 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 22:32
@J0T4T4

Ich bin so eigentlich nicht er pisakt nur ständig meinen Bruder er hat sich davor bevor se auf Ihn los sind ne Schanze und bahn aus Steinen gebaut zum Rad springen, der 23 jährige kam und hat sie ihm kaputt gemacht, dann sagte er ihm er soll verschwinden und als mein bruder das verneinte schlug er ihn das war der auslöser und dann hab ich ihn am kragen gepackt um ihn zu sagen er soll ihn endlich in Frieden lassen.

Es ist Körperverletzung. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige zu schreiben (es kommt vor, dass die Polizei die Körperverletzung nicht aufnimmt. Zu viel Papierkram). Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Akte anzulegen. Wenn der Staatsanwalt jetzt der Meinung ist "Kleinkram. Interessiert niemanden." passiert nichts weiter, außer dass du irgendwann mal Post bekommst, dass die Akte geschlossen wurde. Will der Staatsanwalt oder die Polizei mehr, solltest du einen Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Keinen Fragebogen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ausfüllen ohne Rücksprache mit dem Anwalt.

Wenn dein Gegner Schmerzensgeld oder so will, dann ist das Zivilrecht. Idealerweise hast du eine Haftpflichtversicherung (ggf. über deine Eltern oder deiner Lebensgefährtin). Frag bei denen nach, ob dein Fall gedeckt ist. Ist das so, ist der Fall für dich erledigt. Die Versicherung übernimmt alles weitere. Eventuell zahlt die Versicherung auch - nicht weil du "Schuld" hast, sondern weil's billiger ist als ein Verfahren. Wenn die Haftpflichtversicherung nicht übernimmt, geh zu einem Fachanwalt für Zivilrecht. Auch hier gilt: Nichts sagen, nichts schreiben ohne Rücksprache mit dem Anwalt.