Ist Fensterputzen Mieterpflicht?

9 Antworten

Ja, denn jede Mietsache ist pfleglich zu behandeln. Darin steckt das Wort "pflegen" und pflegen meint, die Mietsache so zu behandeln, dass sie möglichst ihren Wert behält und das hat auch was mit aktiver Betätigung zu tun.

Die Fenster also nicht kaputt zu machen reicht nicht, man muss durch regelmäßiges Putzen auch den Durchblick erhalten und dafür sorgen, dass Schmutzablagerungen nicht dauerhaft so fest haften, dass man sie gar nicht mehr sauber bekommt. Das bezieht sich also nicht nur auf das Glas, sondern auch auf die Fensterrahmen.

Putzt man die Fenster und deren Rahmen während einer langen Mietdauer nie und gibt sie dann irgendwann an den Vermieter zurück, könnten daraus durchaus auch Schadensersatzansprüche entstehen.

Jein.

Fenster an die man mit normalem öffnen herankommt gehören zur Mietersache und sind von ihm zu putzen.

Fenster, die nicht zu öffnen sind, Oberlichter, Glasfasaden sind vom Mieter nur von innen zu Putzen, für das Putzen von aussen ist der Vermieter zuständig, kann die Kosten aber dem Mieter über die Nebenkosten abrechnen.

Renick  10.10.2017, 20:55

Schaut euch die Fragen dieses Fragenstellers der letzten Tage an. Der trollt doch nur. Ist echt nicht mehr ernst zu nehmen.

bwhoch2  11.10.2017, 09:44
@Renick

Aber andererseits, nur wer fragt, erfährt auch was...

Der Mieter kann auf seine Kosten ein geeignetes Unternehmen mit solchen niederen Tätigkeiten beauftragen; er ist nur für die Sauberkeit der Fenster aufgrund mietvertraglicher Vereinbarung verpflichtet.

Einfach mal durchlesen, was Sie da so alles in Ihrem Mietvertrag unterschrieben haben!

Nein. Wenn dir danach nicht ist, putzt du die Fenster überhaupt nicht.

Um deine Matratze solltest du dich allerdings mal kümmern, die müffelt.

Ja. Du sollst die Wohnung ja in dem Zustand erhalten, in der Du sie übernommen hast.