Ware im Supermarkt fallengelassen - wer zahlt das?
Am Samstag stand ich an der Kasse. Vor mir stand eine Oma. Beim auspacken hat sie eine Flasche Rotwein fallengelassen. Die Kassiererin hat es weggewischt und sie gefragt ob sie eine neue holen soll. Beim Einbonnen habe ich gesehen dass die Kassiererin zwei Flaschen abkassiert hat. Auf Nachfrage sagte die Kassiererin dass die Oma auch die kaputte Flasche bezahlen muss.
Mich würde interessieren ob das so rechtens ist.
9 Antworten
Hi, mir ist das auch schon passiert, aber ich konnte mir nicht nur eine neue Flasche holen, mir wurde auch nur eine berechnet. Da ich immer meine Bons vor dem Verlassen der Filiale kontrolliere, hätte ich sofort nach dem Filialleiter gerufen und mit ihm den Vorall diskutiert! Und ich wette, der Betrag wäre wieder storniert worden. Ich denke, jede Filiale ist daran interessiert, seine Kunden nicht zu verärgern, denn das spricht sich herum! Leider gehört diese Oma zu einer Generation, wo man sich nicht immer laut beschwerte.
naja , die gehören zur Generation, wo man sich eben nur dann beschwert, wenn es angebracht ist. Es ist gewiss die Norm, dass Geschäftsleute sich da sehr kulant zeigen, aber für einen Menschen, der was kaputt macht und sich dann beschwert, weil er dafür aufkommen muss ist es ein Armutszeugnis. Täglich werden allein in deutschen Supermärkten tonneweise Lebensmittel weggeworfen, die mutwillig zerstört werden, oder irgendwo versteckt werden um dann in Mülltonnen enden. Das sind jährliche Millionenschäden, für die letzen Endes wer aufkommen muss. Ach ja und ich hätte der alten Dame die Flasche niemals berechnet. ;-)
Hallo,
ja das ist rechtens. Sie hat zwar aus Versehen etwas kaputt gemacht, aber sie muss zahlen. Aus Kulanz wird es nur meist nicht gemacht.
Gruß
Rechtens ist es, aber wenn sowas unbeabsichtigt geschieht und es nicht gerade eine Flasche Wein für 60€ ist , finde ich, sollte man da schon ein Auge zudrücken.
Ja die Dame hat das Eigentum des Kaufmannes beschädigt und muss dieses ersetzen, also hat die Kassiererin richtig gehandelt, auch wenn ich noch nie erlebt habe, dass einem Kunden sowas in Rechnung gestellt wurde.
Ja, das ist nach dem BGB in Ordnung. Viele Supermärkte zeigen sich zwar kulant, aber praktisch hat die Oma einen Schaden verursacht und ist somit haftbar.