Ist es verboten, sich nachts nackt ans offene Fenster zu stellen und das Licht anzumachen?
16 Antworten
Erregung öffentlichen Ärgernis trifft nicht zu, da keine sexuellen Handlungen vorgenommen werde. Beim Bloßen zur Schaustellen (Nackt am Fenster stehen) greift § 183 StGB (Exhibitionistische Handlung) und das ist eine Straftat. Diese wird regelmäßig aber nur verfolgt, wenn ein Strafantrag durch einen Geschädigten gestellt wird.
Erregung öffentlichen Ärgernisses. -> Ja.
Wenn Du Niemanden damit belästigst, dann kannst Du die ganze Nacht nackt am Fenster stehen. Ich hoffe da ist ein großer Baum und ein großer Garten vor- so das Dich Niemand sieht.
Exhibitionismus ist strafbar und nichts anderes ist das.
Kannst so einfach ist das nicht, ich darf nämlich sehr wohl in meine vier Wänden nackt rumm laufen und mich so auch an das Fenster stellen.
Wenn du gesehen werden kannst, ist das Absicht und somit strafbar. ich würde es nicht riskieren
aber ich bin doch auf meinem privatgelände