Ist es erlaubt, Duschende, nackt Herumlaufende und Sex habende durch das Fenster zu beobachten?
Es ist insbesondere in alten Wohnhäusern mit Hinterhöfen kaum zu vermeiden; aber auch in anderen Wohnsituationen möglich, dass man aus dem eigenen Fenster in die Wohnung der hübschen Nachbarin hineinschauen kann, weil ihre Gardinen gerade nicht oder nur zum Teil zu sind oder überhaupt nicht vorhanden sind, und sieht, wie sie nackt tanzt und bügelt...
Die Frage kann man auch umgekehrt stellen: ist es erlaubt, nackt in der eigenen Wohnung herumzulaufen, auch auf die "Gefahr" hin, dass man von außen gesehen werden kann ?
11 Antworten
Wer nicht beobachtet werden will, könnte sich ja blickdichte Vorhänge zulegen und diese schließen.
und sieht, wie sie nackt tanzt und bügelt
dieser Satz darf auf keinen Fall fehlen, wenn Du mal einen Nachmieter suchen musst... ;-)
Im Privaträumen ist das aufjendenfall erlaubt( auch im Auto übrigens). Ich denke mal ,eine soclhe Frau könnte dich kaum anzeigen ,denn was sollte sie der Polizei schon sagen?
Also dir kann niemand verbieten, irgendwo hinzugucken, höchstens der Anstand.
Anders herum, man darf eig in seinem Haus machen was man will, allerdings gibts Erregen öffentlichen Ärgernisses, nur so weit ich weiß gilt das nicht wenn man was im eigenen Haus macht.
Ob das Spannen ist oder nicht ist doch völlig irrelevant, keine Strafe ohne Gesetz, Spannen erfüllt überhaupt keinen Straftatbestand. Probleme gibt es erst, wenn einer Person fremdes Grundstück betritt (§ 123 StGB), oder Bildaufnahmen anfertigt (§ 201a StGB).
Nein, es ist nicht verboten, jemandem zuzusehen. Es ist grundsätzlich auch erlaubt, nackig durch seine eigene Wohnung zu laufen. Wenn jedoch sexuelle Handlungen dazu kommen, dann kann es - zumindest für Männer - strafbar sein, wenn sie es bewußt drauf anlegen, auch gesehen zu werden. Das ist dann Exibitionismus. Den kann man eben auch am Fenster seiner eigenen Wohnung begehen.