ist es verboten auf einem kreisverkehr zu sitzen, oder gar zu grillen?

5 Antworten

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Die verkehrsrechtlichen Gesetze und Verordnungen verbieten es nicht grundsätzlich, die Mittelinsel eines Kreisverkehrs zu betreten. Sofern das Betreten der Mittelinsel also nicht ausdrücklich verboten wird (etwa durch angebrachte Absperrungen oder Beschilderungen und slange man nichts weiter tut, als sich dort aufzuhalten, ist daher aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld zu rechnen.

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Möglicherweise gibt es aber ordnungsrechtliche Vorschriften der Gemeinde (Satzung), die es verbieten, in öffentlichen Anlagen zu grillen - dazu würde dann auch die Mittelinsel eines Kreisverkehrs gehören. Aufgrund einer solchen Vorschrift könnte dann auch ein Bußgeld verhängt werden.

ist doch ein öffentlicher platz und wenn da nicht gerade das schild "grillen verboten" steht - was spricht dann gegen die lecker wuherst mit sempf und pils?!

Nö, warum denn? Solange du den Verkehr nicht durch Rauch o.ä blockierts, ist doch alles in Butter.

nö macht doch jeder

Hast Du das noch nie gemacht? Wir zelten da immer!