Ist es strafbar, wenn man einen Dieb zum Diebstahl verleitet, um ihn so ins Gefängnis zu bringen?
5 Antworten
Ja, das nennt man Anstiftung zu einer Straftat. Der Anstifter wird gleich wie der Täter bestraft.
Hi Poppe,
da ich gerade keine Zeit für ausführliche Antworten habe, die erbrachten Antworten aber grob falsch sind, hier ein paar kurze Ausführungen:
Der Dieb begeht hier schon nach ganz h.M. nur einen versuchten Diebstahl, da die Wegnahme nicht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgt (sog. tatbestandsausschließendes Einverständnis bei der "Diebesfalle"). Unsterstellt natürlich, dass es sich um eine Sache handelt, die im eigenen Gewahrsam steht (z.B. Ladendetektiv mit Kaufhausinhaber im Kaufhaus).
Der vermeintlich anstiftende, bzw. die Person, die die Diebesfalle stellt, macht sich nicht gem. §§ 242, 22f., 26 StGB einer Anstiftung strafbar, weil es bei diesem am sog. doppelten Anstiftervorsatz mangelt. Er ist ein sog. "agent provocateur".
Viele Grüße, JS
Ja auch Anstiftung zu einer Straftat ist strafbar
Hier ein Zitat aus Wikipedia dazu:
Die Anstiftung ist ein Institut des Strafrecht Deutschlands. Demnach wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe § 27 StGB eine Form der Teilnahme an einer Straftat.
Anstiftungen zu Straftaten sind strafbar, also schon.