Einem Dieb das Diebesgut klauen?

5 Antworten

Wenn Sie das Diebesgut mit der Intention es dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben zurück"stehlen", eher nehmen, dann nicht. Wenn Sie es aber für sich behalten, weil Sie sagen, dass des dem Dieb ja eh nicht gehört, dann bleibt es ganz einfach bei einem Diebstahl.

Und Diebstahl ist strafbar.

Ja, das ist strafbar. Da der Dieb aber wohl keine Anzeige tätigen wird ...

DU hast aber genauso wenig einen Anspruch darauf und deshalb ist es auch genauso Diebstahl

Er ist die "Aneignungsabsicht" die zählt.

mulano 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 22:46

Wenn ich es dem ursprünglich Bestohlenen zurückgebe, ist es okay?

topbaugutachter  29.10.2018, 22:50
@mulano

Kommt drauf an :-)

Nur wenn du das diebesgut abgibst ...

mulano 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 22:35

Der Polizei? Hätte ich dann eine gute Tat begangen?

reddiixxx  29.10.2018, 22:36
@mulano

Nur wenn du es zurückgibst wenn du es für eigene zwecke behälst nicht

reddiixxx  29.10.2018, 22:34

Also an die polizei