Einem Dieb das Diebesgut klauen?
Ist es strafbar, wenn man einem Dieb das Diebesgut klaut, weil er ist ja nicht der rechtmässige Besitzer und hat keinen Anspruch darauf.
5 Antworten
Wenn Sie das Diebesgut mit der Intention es dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben zurück"stehlen", eher nehmen, dann nicht. Wenn Sie es aber für sich behalten, weil Sie sagen, dass des dem Dieb ja eh nicht gehört, dann bleibt es ganz einfach bei einem Diebstahl.
Und Diebstahl ist strafbar.
Ja, das ist strafbar. Da der Dieb aber wohl keine Anzeige tätigen wird ...
DU hast aber genauso wenig einen Anspruch darauf und deshalb ist es auch genauso Diebstahl
Er ist die "Aneignungsabsicht" die zählt.
Kommt drauf an :-)
Nur wenn du das diebesgut abgibst ...
Der Polizei? Hätte ich dann eine gute Tat begangen?
Nur wenn du es zurückgibst wenn du es für eigene zwecke behälst nicht
Also an die polizei
Wenn ich es dem ursprünglich Bestohlenen zurückgebe, ist es okay?