Haften Eltern bei Diebstahl?

5 Antworten

Hallo ,

Hoffe es hilft dir weiter.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen meinem Kind?

Begeht ein Kind bis zum Tag vor seinem 14. Geburtstag ein Delikt (zum Beispiel einen Diebstahl), hat das zumindest keine strafrechtlichen Folgen.

Weist das Delikt in seiner Schwere allerdings auf eine beginnende Gefährdung hin, sollten Sie sich unbedingt Hilfe bei einer Erziehungsberatungsstelle oder dem Jugendamt holen. Es geht darum, Ihr Kind rechtzeitig vor einem Abgleiten auf die „schiefe Bahn“ zu bewahren.

Wird hingegen ein Jugendlicher, der bereits 14 Jahre alt ist, bei einer unerlaubten Handlung erwischt, bedeutet das in irgendeiner Form eine Begegnung mit der Justiz. Grundsätzlich wird dann das so genannten „Jugendstrafrecht“ angewendet. Meistens werden dann Berichte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamts eingeholt.

Eine Reihe von Delikten wird allerdings nicht im Rahmen einer „Hauptverhandlung“, also in einem Gerichtsprozess, verhandelt. Stattdessen kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung der Jugendrichterin oder des Jugendrichters das Verfahren einstellen. Dabei geht es nicht um „Schonung“ des Täters, sondern um Vermeidung von Überreaktionen und von „Abstempelung“, die sein Fehlverhalten eventuell nur festigen würden. Ziel ist es, den Jugendlichen so zu maßregeln, dass er künftig nicht mehr straffällig wird.

Die Einstellung des Verfahrens kann auch unter einer Reihe von Auflagen geschehen. So kann der Jugendliche dazu verpflichtet werden

  • eine unentgeltliche Arbeitsleistung im sozialen Bereich zu erbringen (Sozialstunden);
  • eine Geldbuße zu leisten;
  • eine Schadenswiedergutmachung zu erbringen.

Um zu vermeiden, dass dem jungen Menschen mögliche „Jugendsünden“ seine Zukunft verbauen, gilt er dann nicht als vorbestraft. Nur bei einem schwerwiegenden Delikt, zum Beispiel Raub ist der Jugendliche auch vorbestraft. Die Straftaten von Jugendlichen werden dann in das so genannte Erziehungsregister eingetragen. Einblick in dieses haben im Allgemeinen nur die Justiz- und Jugendbehörden.

Woher ich das weiß:Recherche

was ist denn 14 - 17 für eine altersangabe? die polizei klärt dich auf, sofern es soweit ist.

Menuett  08.08.2018, 14:08

Die Polizei kann solche Fragen nicht beantworten.

Franfine73 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 14:09

An alle.......bitte nur antworten wenn man evtl auch eine Lösung hat !!!

Da haftet niemand.

Die Kinder dürfen selbstverständlich die Tür öffnen. Die Erwachsenen auch.

Eltern haften übrigens grundsätzlich nicht für ihre Kinder, da ist es völlig egal, was auf Baustellenschildern zu lesen ist.

Den Schaden müssen die Diebe ersetzen. Wenn ihr die nicht habt, springt vielleicht eine Diebstahl-Versicherung ein.

Niemand - denn in einem Treppenhaus haben irgendwelche Gegenstände nicht zu suchen. Und diese dürften vermutlich auch nicht in der Hausratversicherung der Eigentümer versichert sein.