Ist es strafbar wenn man bei der Polizei als Zeuge ausversehen eine falsche Information angibt?

7 Antworten

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Aus Versehen? Wie geht das das AUS VERSEHEN?

Ich weiß ja wohl, ob ich schon ausgelernt habe oder nicht. Ich weiß auch, wie der Beruf heißt, den ich ausübe. Ist Kellner denn heute noch eine korrekte Berufsbezeichnung?

Wenn es für den Sachverhalt wichtig ist, könnte es problematisch sein und man sollte es ändern, sobald einem wieder einfällt, wer und was man ist.

Gruß S.

Lisa20002 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 17:42

war ein blödes beispiel nehmen wir an man ist versicherungsvertreter und gibt versicherungsverkäufer oder sowas an.

Sirius66  12.06.2018, 17:50
@Lisa20002

Gilt das gleiche. Ich weiß doch, wie meine Berufsbezeichnung lautet. Wenn ich Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bin, dann sage ich nicht "Versicherungsverkäufer"

So ist das eine genauso falsch und unpräzise wie das andere. Als FalschAUSSAGE würde man es trotzdem nicht deuten.

Lisa20002 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 18:10
@Sirius66

Also wäre es strafrechtlich egal?

Und ja es gibt durchaus Leute die nicht wissen wie ihr Beruf heißt oder in welchem Vertrag sie jetzt genau angestellt sind weil es sie schlicht und einfach nicht juckt.

Es geht darum dass ein Freund von mir bei der Polizei aussagen musste und weil er eine Schlägerei beobachtet hatte und dabei hat er (er ist beim Bundesheer) als Beruf Zeitsoldat angegeben. Er hat heute nochmal in seiner Dokumentemappe nachgesehen und lt. Vertrag ist er "Militärperson auf Zeit" oder so ähnlich.

Und nein das weiß er nicht auswendig.

Sirius66  12.06.2018, 18:31
@Lisa20002

Das ist EGAL. Zeitsoldat - da weiß doch jeder, was gemeint ist. Es ist ja kein Beruf. Und er ist Zeuge. Das spielt doch gar keine Rolle.

Wenn es strafrechtlich relevant ist, wenn es zum Beispiel um eine Fahrlässigkeit geht, die unmittelbar damit zusammenhängt, was ich GEMACHT habe und ob ich das DARF, dann ja!

Geht es z.B. darum, dass ein Patient ein falsches Medikament bekommen hat, evtl. sogar eingegeben, gespritzt, infundiert .... DANN ist es entscheidend, ob ich meine Arbeit als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin ausgeübt habe oder als "Schwesternschülerin" im 1. Jahr oder gar als Stationshilfe, Praktikant oder im FSJ.

Gruß S.

Lisa20002 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 18:33
@Sirius66

Alles klar, dann kann ich ihm ja ausrichten dass er beruhigt sein kann, vielen Dank.

Nur so aus Interesse: bist du Polizist?

Sirius66  12.06.2018, 18:57
@Lisa20002

Nein. Kein PVB. Aber es sitzen zeitweise 3 an meinem Mittagstisch.

Also wenn es um solche Kleinigkeiten geht und nicht gerade um einen mordprozess wird es nicht tragisch sein

Ich glaube nicht. Erstens ist es ja keine Absicht, also nicht "böswillig", und zweitens sind Augenzeugen sowieso sehr unzuverlässig, was von der Polizei auch mit einberechnet wird.

Klar ist ne Falschaussage strafbar

lachs4709  11.08.2018, 21:21

Nein, er hätte auch sagen können dass er als Henker arbeitet, geht Polizei nix an.

Man weiß was gemeint ist und solche kleinen Fehler werden keine Konsequenzen haben