Ist es strafbar wenn man bei der Polizei als Zeuge ausversehen eine falsche Information angibt?
Hallo
Wir würde das rechtlich aussehen, wenn jemand bei der Polizei aussagt und dabei ausversehen als Beruf zB "Kellner" statt "HGA-Lehrling" oder ähnliches angibt, oder Arbeiter statt Angestellter oder irgendsowas. Kann er da Probleme bekommen?
Ich meine es kann schon leicht sein dass jemand mal ausversehen in dieser angespannten und nervösen Situation sich mit sowas verhaschpelt.
Geht jetzt nicht darum dass sich jemand einen Vorteil erschleichen will sondern versehentlich etwas ungenau ist.
mfg
Michael Kitzmüller.
7 Antworten
Aus Versehen? Wie geht das das AUS VERSEHEN?
Ich weiß ja wohl, ob ich schon ausgelernt habe oder nicht. Ich weiß auch, wie der Beruf heißt, den ich ausübe. Ist Kellner denn heute noch eine korrekte Berufsbezeichnung?
Wenn es für den Sachverhalt wichtig ist, könnte es problematisch sein und man sollte es ändern, sobald einem wieder einfällt, wer und was man ist.
Gruß S.
Gilt das gleiche. Ich weiß doch, wie meine Berufsbezeichnung lautet. Wenn ich Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bin, dann sage ich nicht "Versicherungsverkäufer"
So ist das eine genauso falsch und unpräzise wie das andere. Als FalschAUSSAGE würde man es trotzdem nicht deuten.
Also wäre es strafrechtlich egal?
Und ja es gibt durchaus Leute die nicht wissen wie ihr Beruf heißt oder in welchem Vertrag sie jetzt genau angestellt sind weil es sie schlicht und einfach nicht juckt.
Es geht darum dass ein Freund von mir bei der Polizei aussagen musste und weil er eine Schlägerei beobachtet hatte und dabei hat er (er ist beim Bundesheer) als Beruf Zeitsoldat angegeben. Er hat heute nochmal in seiner Dokumentemappe nachgesehen und lt. Vertrag ist er "Militärperson auf Zeit" oder so ähnlich.
Und nein das weiß er nicht auswendig.
Das ist EGAL. Zeitsoldat - da weiß doch jeder, was gemeint ist. Es ist ja kein Beruf. Und er ist Zeuge. Das spielt doch gar keine Rolle.
Wenn es strafrechtlich relevant ist, wenn es zum Beispiel um eine Fahrlässigkeit geht, die unmittelbar damit zusammenhängt, was ich GEMACHT habe und ob ich das DARF, dann ja!
Geht es z.B. darum, dass ein Patient ein falsches Medikament bekommen hat, evtl. sogar eingegeben, gespritzt, infundiert .... DANN ist es entscheidend, ob ich meine Arbeit als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin ausgeübt habe oder als "Schwesternschülerin" im 1. Jahr oder gar als Stationshilfe, Praktikant oder im FSJ.
Gruß S.
Alles klar, dann kann ich ihm ja ausrichten dass er beruhigt sein kann, vielen Dank.
Nur so aus Interesse: bist du Polizist?
Nein. Kein PVB. Aber es sitzen zeitweise 3 an meinem Mittagstisch.
Also wenn es um solche Kleinigkeiten geht und nicht gerade um einen mordprozess wird es nicht tragisch sein
Ich glaube nicht. Erstens ist es ja keine Absicht, also nicht "böswillig", und zweitens sind Augenzeugen sowieso sehr unzuverlässig, was von der Polizei auch mit einberechnet wird.
Klar ist ne Falschaussage strafbar
Nein, er hätte auch sagen können dass er als Henker arbeitet, geht Polizei nix an.
Man weiß was gemeint ist und solche kleinen Fehler werden keine Konsequenzen haben
war ein blödes beispiel nehmen wir an man ist versicherungsvertreter und gibt versicherungsverkäufer oder sowas an.