Ist es strafbar, wenn ich gegen meinen Willen festgehalten werde?

6 Antworten

Im Rahmen von Praktiken des BDSM ist die Fesselung eines Partners nicht ungewöhnlich. Auch dass er im Rahmen von damit verbundenen Lustspielen nach Hilfe ruft, zum Entfesseln auffordert, oder um Gnade bettelt, ist nicht auffällig.

Deshalb ist für den aktiven Partner auch nicht immer sofort ersichtlich, ob es sich um eine echte Bitte um Abbruch des Spiels handelt, oder lediglich um eine Äußerung innerhalb der Grenzen.

Genau deshalb bedürfen BDSM und damit verbundene Praktiken nicht nur guter technischer Kenntnisse und Wissen um Sicherheitsgefahren, sondern auch gemeinsamer Absprachen!

Ein verantwortungsvoller Partner lässt eine wehrlose Person niemals alleine in einer solchen Situation zurück. Das alleine ist schon ein grober Schnitzer. Da fragt man sich, ob ihr euch über die Risiken informiert habt.

Außerdem gibt es das oft genutzte "Ampelsystem" und "Safewords" nicht ohne Grund. Sie sind, im Gegensatz zu Hilferufen und Aufforderungen ein klares Zeichen für den Abbruch der gegenwärtigen Situation.

Dabei steht "grün" für "alles in Ordnung", während die Bekanntgabe von "gelb" signalisiert, beim Spiel solle die Intensität, zB Stärke oder Anzahl von Schlägen reduziert werden. "Rot" entspricht der Aufforderung zum sofortigen Abbruch, inklusive der Entfesselung.

Wenn eine Person gegen ihren Willen festgehalten wird, dann ist das in Deutschland eine strafbare Handlung nach § 239 Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch (StGB)§ 239 Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn man also Fesselungen üben will - sei es als Kunstform, als sexuelle Praktik, oder aus Spaß an der Freude - muss man sich über die Konsequenzen bewusst sein.

Wenn der "consensual non-consent", also der einvernehmliche Verzicht auf bestimmte Formen der Unversehbarkeit, überschritten wird, liegt eigentlich eine Straftat vor.

Das ganze ist aber natürlich schwer zu belegen.

In einem Fall, bei dem du gegen deinen Willen festgehalten - und womöglich sogar hilflos zurückgelassen - wirst, kannst du die betreffende Person letztlich juristisch belangen.

Wie ein Richter ein schlecht abgesprochenes BDSM-Spiel bei einer Klage tatsächlich wertet - nun, das überlasse ich den Juristen.

Für dich sollte es vielleicht eine Lehre sein, dir deine "Spielpartner" besser auszusuchen.

Prinzipiell ja, allerdings muss Dein Gegenüber auch eine Chance gehabt haben, zu erkennen, dass Du das nicht mehr willst. Und, falls Du juristische Schritte erwägst, solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Du das auch nachweisen können musst. 

Ansonsten schließe ich mich den anderen Kommentatoren an: redet darüber.

nachwuchstalent 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 15:16

Ja, ich habe darum gebeten und es wurde einfach verweigert. Wie soll ich das genau nachweisen?

Pantherina  14.09.2015, 15:41
@nachwuchstalent

Und was sagt die andere Person im Nachhinein dazu? Das nachzuweisen wird schwer.

Ja ist es!

wenn das so eine art sexspiel war, dann würde ich deinen partner deswegen nicht gleich anzeigen. aber man kann dies schon als kleine freiheitsberaubung benennen. redet lieber anständig darüber und macht ein code wort aus bei dem du sofort wieder befreit wirst. bevor man solche sexspielchen beginnt. sollte darüber bis ins kleinste detaill geredet werden und auf jeden fall ein codewort vereinbart werden. und an das müssen sich beide halten. sonst kann das ganze nicht funktionieren.

Wenn Du gegen Deinen Willen festgehalten, hier eben gefesselt wurdest, ist das sicher eine strafbare Handlung, wie auch schon geantwortet wurde. Deinen Willen zur Beendigung des anfänglich gewollten Spiels aber eindeutig geäussert zu haben eben auch schwer zu beweisen. Also Klage eher nicht sinnvoll und effektiv. Also, wie auch schon gesagt vorher alles genau abklären, was vielleicht allerdings den Reiz des Spiels mindert. Aber klare Stoppwörter, Stoppcodes sollten immer abgemacht und eingehalten werden.

Was bleibt der Einfachheit halber: Mit der Person keine Spielchemn mehr, vielleicht auch einfach Kontakt beenden.