Ist das strafbar was sie getan hat?
Ich war mit einem Freund am Strand. Er hat mich aus Spaß eingebuddelt. Ich hatte auch nichts dagegen. Mein Freund musste dann kurz auf Toilette und ich sagte es ist okay wenn ich eingebuddelt hier warte. Mein Kopf und meine Füße haben halt nur rausgeschaut. Plötzlich kam dann eine 15 Jährige (geschätzt) und hat mich einfach so an den Füßen gekitzelt und ich konnte mich einfach nicht selbst vom Sand befreien. Ihre spitzen Fingernägel haben übel gekitzelt...Die hat mich dabei grinsend angeschaut und nach 5 minuten ging sie dann einfach. Ich kannte die nicht mal. War das jetzt eine Straftat oder nicht.
7 Antworten
Nee eher nicht, gut wegen Stalking kannst sie ja nicht anzeigen (einmalige Sache)und KV ist es auch nicht(hat dir ja keine Wunden zugefüht)
Da sie 15 Jahre alt ist, kaum. Ansonsten - wenn Du sie aufgefordert hast, das bleiben zu lassen - ja, das wäre unzulässige Belästigung und Berührung.
Ich glaube man könnte es als Körperverletzung auslegen (recht weit hergeholt aber denkbar) aber da musst du es schon selbst Anzeigen und wegen so einer Lapalie würde ich das jetzt ehrlich gesagt nicht tun.
Sei mir nicht böse, aber ich hätte das vielleicht auch gemacht. :-D
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube nicht, dass sie eine Straftat beging.
Sieh´s doch einfach mit Humor :-)
Ehm was ist daran so toll Menschen die am Strand halb vergraben sind an den Füßen zu kitzeln? xD Es bringt dir doch nichts. Ich könnte also auch Menschen die feststecken durchkitzeln und es wäre keine Straftat? o.O Ich verletze sie ja nicht... Und ich nahm es ja "zwangsweise" mit Humor, sie hat mir das Lachen ja erzwungen ^^
Ich glaube, es kommt immer auf die Situation an. Wenn du dich extrem belästigt gefühlt hast, kannst du bestimmt eine Strafanzeige stellen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das aber mit viel Lauferei und Papierkrieg verbunden wäre und rauskommen würde letztendlich sicher nicht viel....von daher mein Kommentar : Nimms einfach mit Humor. Hättest du das von jemand anderem gelesen, hättest du dir sicher auch ein Grinsen nicht verkneifen können. ;-)
ja war es. Hattest du sie denn aufgefordert, aufzuhören? Ich bin jetzt nicht sicher, ob das schon Folter ist. Aber Körperverletzung ist es auf jeden Fall.
....ich konnte es während dem Lachen nicht besser sagen :c Würdest du auch nicht schaffen
erstens würde ich mich nicht in so eine Lage bringen lassen und einbuddeln lassen und zweitens würde ich wegen so etwas sicher nicht lachen, sondern sehr bestimmt sagen, daß sie es lassen soll.
Ich war erst schockiert, das war einfach so unerwartet. Hab erst nur gelacht, dann ohne drüber nachzudenken gesagt "Bittehehe nihihicht". Wenn du gekitzelt wirst setzt irgendwie dein Gehirn aus und du lachst dich halt nur weg. Am Körper hat die mich jetzt nicht verletzt.
Aber du überlegst dir ja offenbar, ob du sie anzeigen solltest. Und klar, strafbar war das auf jeden Fall. Allerdings ist ein "
Bittehehe nihihicht", keine klare Aufforderung zum Unterlassen gewesen. Das als Bitte zu formulieren sagt ja, daß es von deiner Seite her ok gewesen ist, daß sie es tut. Ich denke, damit würde die Anzeige nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Es gilt schon als Körperverletzung wenn jemand etwas mit einem macht wovor ein anderer sich ekelt, dazu muss es keine Wunden oder Verletzungen geben!