Ist es strafbar vor dem ordnungsamt eine falsch Aussage zu machen oder jemanden falsch zu beschuldigen?
Also genau gesagt hab ich mehrere fragen:
Was würde passieren wenn man als 15 jähriger vom ordnungsamt beim vodka trinken erwischt wird?
-würden die eltern durch einen brief benachrichtigt werden oder müsste man sogar zum jugendamt?
Und was wäre wenn das Ordnungsamt ihn dann fragen würde von wo man es her hat und man dann einen kiosk angeben würde obwohl es eigentlich ein mann bei edeka gekauft hat?
-wäre das dann eine falsche verdächtigung oder eine falsche aussage und somit strafbar?
8 Antworten
Also wenn du den Mann bei Edeka einfach nicht belasten wollen würdest, dann würde ich trotzdem sagen "ja wurde mir bei Edeka verkauft aber ich weiß nicht mehr welcher Verkäufer.." da laufen im jeden Fall mehr rum als in einem Kiosk.. falls der dann bei Ich weiß diesem Kiosk nachfragt, ist entweder der Typ am Arsch oder du, Weil man ziemlich gut nachweisen kann, dass du es nicht gekauft hast..
Viel passieren wird da nichts, aber die werden halt nochmal nachfragen und zu deinen Eltern auf jeden Fall gehen.
(Hab das einfach so auf die Du Perspektive gezogen, damit es leichter zum Vorstellen ist)
Was würde passieren wenn man als 15 jähriger vom ordnungsamt beim vodka trinken erwischt wird?
Der Vodka wird einkassiert, mehr nicht.
Und was wäre wenn das Ordnungsamt ihn dann fragen würde von wo man es her hat
Niemand zwingt Dich eine Unterhaltung mit den Hilfsscherrifs vom Ordnugsamt zu führen.
und man dann einen kiosk angeben würde obwohl es eigentlich ein mann bei edeka gekauft hat?
Das wäre zwar eine Lüge, aber nicht unbedingt strafbar.
Ist es strafbar ..//.. jemanden falsch zu beschuldigen?
Das ist immer strafbar, setzt aber einen Strafantrag des Geschädigten voraus. Könnte aber dazu kommen, wenn der Kioskbesitzer dadurch Besuch vom Ordnungsamt mit einem Ordungsgeld bekommt.
Ich würde dich anzeigen, wenn es mein Kiosk wäre. Das bedeutet dann Arbeitsstunden für dich.
Falls Du auch betroffen bist: Auch Dir.
Sicher nicht. Aber wie wäre es, wenn du dein Salomon dem Fragesteller in einer Antwort schreibst, und nicht als Kommentar auf meine Antwort? Was hat meine Antwort mit deinem Text zu tun? Egal, das hier ist beendet.
Information an Eltern oder Vater/Mutter muss sein.
Den Kopf abreissen machen Eltern deshalb nicht - ehrlich sein hilft. Deine Eltern machten auch Mist, den sie nicht sollten. Das wissen sie auch.
Vom Jugendamt ist sicher beim ersten mal nichts zu befürchten. Stellen Sie fest, dass Du schon öfters aufgefallen bist, ist ein Gespräch mit Dir, Deinen Eltern, und Lebertest (Blutentnahme) ist wegen Gefahr Alkoholiker werden unbemerkt, für DICH wichtig.
Wenn nur selten Alkohol in kleinen Massen konsumiert wird, Du es zugibst: Haben sogar bei Ehrlichkeit Deine Eltern Verständnis.
Hä? Erklärst du das gerade mir? Das ist sicher nicht notwendig.
Ja, es würden sowohl die Eltern als auch das Jugendamt informiert werden.
Was das Andere angeht, wäre das unter aller Kanone, da so eine Falschaussage die Existenz des Kioskbetreibers zerstören könnte. Das wäre nicht nur unterste Schublade, wenn das auffällt, dann würdest du mächtig Ärger bekommen. Falsche Verdächtigung ist strafbar.
Quatsch, warum sollte das Jugendamt informiert werden?
Das ist die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen.
Warum sollte das die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen sein, wo der Jugendliche doch gar nichts verbotenes gemacht hat?
Ach so, Vodka trinken und Leute denunzieren ist bei Jugendlichen in Ordnung!
Gut, dass du mich mal aufgeklärt hast!
Ja, Vodka trinken ist in Ordnung. Wie kommst du auf das Gegenteil? Das Denunzieren mag moralisch verwerflich sein, strafbar ist es nicht. Es wird aber auch nicht bei jeder Straftat eines Jugendlichen das Jugendamt eingeschaltet. Warum auch?
Die Eltern werden dann wohl zuerst ihr Kind und dann einen Brief zugestellt bekommen. Wenn es nachweisbar ist, dass der Alkohol nicht vom Kiosk stammt, hast Du ein zusätzliches Problem.
Alkohol ist zu Deinem Schutz unter 18 ganz und richtig verboten.
Den Kiosk falsch beschuldigen, ist wie bei allen Falscchbeschuldigungen - egal wegen was: Eine Straftat.
Willst Du falsch z.B. des Diebstahles beschuldigt werden für jemand Anderen: Obwohl Du niemals stehlen würdest? Das wäre dasselbe!
Ich erkläre das Betroffenen. Falls Du auch betroffen bist: Auch Dir.
Wenn nicht: Sei froh.