Mit falschem Ausweis in Disco?

4 Antworten

§ 281 StGB - Missbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur
Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im
Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für
diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Moehre119  27.01.2017, 22:32

Bestimmt nicht, wenn die Person minderjährig ist.

Rolf42  27.01.2017, 22:34
@Moehre119

Dann kommt zwar das Jugendstrafrecht zur Anwendung, aber das ändert nichts an der Strafbarkeit an sich.

Einen Ausweiß zu Fälschen ist immer Strafbar aber die Tür-steher sagen eigentlich erst was wenn wirklich ein Großer unterschied zu sehen ist ansonsten sagen die auch nur das die dich nicht rein lassen und schicken dich weg mehr aber auch nicht

italokurwa 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 22:33

Genau das meine ich, also wenn die den Ausweis in der Hand haben werden und mich angucken, dann sagen die doch nicht, "das bist du nicht wir zeigen dich jetzt an" oder ?

Kommt drauf an wie alt du bist. Sonst frag einfach einen älteren ob er dich mit rein nimmt. Generell wird aber eher nix passieren.

Können dir den Ausweis abnehmen, Hausverbot erteilen, die Polizei verständigen oder dich aufmischen (hoffe Letzteres XD).