Ist es strafbar "Pass auf was du sagst" zu sagen?

9 Antworten

Moin,

nein, ist es nicht. Einzige mögliche Straftatbestände, die erfüllt sein könnten, wären Nötigung oder Bedrohung.

Es stellt keine Bedrohung iSd § 241 StGB dar, da hierfür mit einem Verbrechen (= alles, was in der Mindeststrafe mit einem Jahr Freiheitsentzug bestraft wird) gedroht werden müsste.

es stellt auch keine Nötigung iSd § 240 StGB dar. Hierfür müsste der nötigende das Opfer zu einem handeln/Dulden/Unterlassen nötigen. Dafür ist es in der Regel notwendig, dass ein künftiges übel in Aussicht gestellt wirst. In etwa „wenn du nicht „xy“ tust/duldest/unterlässt, hat das „abc“ zur Folge.“

Nein, damit es eine Drohung wird muss noch ein "oder" dahinter kommen.

EphraimUlk  08.03.2019, 13:36

Auch das reicht nicht. Es muss mit einem Verbrechen gedroht werden, vgl. § 241 StGB.

Selbst die Ankündigung: "sonst hau ich dir in die Schnauze" ist keine Bedrohung und würde nur den Umstand ankündigen, dass der Beleidigte von der Notwehr gebrauch machen will.

Nö, das ist ein Hinweise bzw. eine Bitte und keine Drohung.

Drohung muss mit dem Hinweis auf ein Übel verbunden sein.

Still  09.03.2019, 07:22

"Übel" kommt aus der Nötigung; für eine Bedrohung braucht es einen Verbrechenstatbestand, also Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr.

Meandor  09.03.2019, 09:26
@Still

Stimmt.

Ohne Zusammenhang ist das alleine keine Drohung.