Beziehung strafbar, Altersunterschied
Hallo :-)
vorab, bitte keine dummen Kommentare. Die kann keiner gebrauchen.
Zur Frage, unzwar finde ich nie eine eindeutige Antwort auf meine Frage, und das JuSchG ist etwas kompliziert formuliert
Die Situation ist folgende Mein Freund ist 21 Jahre alt und ich noch 15, wir werden beide ende Dezember 22 & 16. Er sagt öfter das es ihm logischerweise lieber ist wenn ich schon 16 wäre aber wieso? Ist die Beziehung strafbar ? Schließlich sind alle einverstanden. Meine Eltern und mein Freund verstehen sich schließlich auch super gut. Von meiner Elternseite aus gibt es dort keine Probleme, aber wie sieht es mit dem Gesetz aus ?
Und jetzt bitte keine blöden Kommentare vonwegen ' wenn mans nötig hat mit 21 mit einer 15 jährigen zusammen zusein.' Es kommt schließlich auf die Reife der Personen an ;-)
Für Hilfreiche Antworten bedanke ich mich schonmal im voraus.
10 Antworten
Ist die Beziehung strafbar ?
Nein ist es nicht. Eine Beziehung ist überhaupt nicht strafbar.
Strafbar wäre sexueller Missbrauch von Kindern, dort liegt in Deutschland das Schutzalter unter 14 Jahren.
Ab 14 Jahren darf jeder mit jedem Sex haben egal wie alt der andere ist, es darf nur kein Missbrauch nach StGB §182 durch den älteren vorliegen, oder anderer Strafbestand wie Zwang etc.
Also es ist bei juristischen Fragestellungen wie so oft: "Es kommt drauf an". Und zwar auf den Einzelfall.
Weder ist der oben beschriebene Sex generell und immer straflos, noch ist er generell strafbar.
Bei Wikipedia ist der Inhalt der juristisch formulierten einschlägigen Paragraphen sehr anschaulich dargestellt:
"Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[1] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[2] Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 3 StGB ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist."
Solang deine Eltern damit einverstanden sind und du freiwillig mit ihm zusammen bist, spricht das Gestz nicht dagegen. Wenn z.B jetzt deine Eltern dagegen wären, hätten die das Recht, als Erziehungberechtigte, dagegen zusprechen. 14 16 oder 18 spielt in der hinsicht wenig eine Rolle. Warum dein Freund sagt " 16 wäre mir lieber " da frag ihn mal lieber selbst.
Nuja, wenn die Sex miteinander haben und die Eltern sind dann dagegen, können die eine Anzeige erstatten - was hier ja nicht der Fall ist, da die Eltern ihn ja mögen!
Nein, könnten sie nicht. Weil eben keine Straftat vorliegt. Ohne Straftat keine Anzeige. Ist doch nicht schwer zu verstehen? Die Strafbarkeit entscheidet der Gesetzgeber und die Sympathie der Eltern, soweit kommts noch!
Eine Strafanzeige kann jeder erstatten, wie er gerade lustig ist. Es liegt aber keine Straftat vor, somit würde auch niemand anfangen zu ermitteln.
Er macht sich strafbar wenn ihr miteinander Sex habt, da er über 21 ist. Wenn Du 16 bist, darfst Du auch Sex mit über 21jährigen haben. Deswegen. Egal, ob alle damit einverstanden sind... ist eben gesetzlich so geregelt.
Auch hier erleichtert ein Blck ins Gesetz die Rectsfindung. Geschlechtsverkehr eines über 21jährigen mit einer 15jährigen stellt für sich genommen keine Straftat dar.
Dr. Sommer ist wohl dein Gesetzbuch? Und dann vestehst du nicht mal, was da steht?
Warum nicht freundlich? Wenn ich da etwas missverstanden habe, dann kläre mich doch einfach auf? ich habe solche Fragen schon öfter hier gelesen und die Antworten fallen dabei immer sehr unterschiedlich aus. ich finde es wichtig, dass man das Durcheinander durch einen offiziellen Link aufklärt. Ist es nun Blödsinn, was dort steht?
jurafragen schreibt allgemein über den Gv, nicht, ob er in Verbindung mit einer Liebesbeziehung steht. Für Leute, die das lesen sollte das klar sein, denn nicht alle führen eine echte Beziehung.
nein ! wenn sie 16 ist darf er max 21 sein
Nö, das was Du sagst gilt zwischen 14 und 16.
nö, auch da gilt es nicht.
Das Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit einem abgestuften System: Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar. Der Begriff der sexuellen Handlung setzt keineswegs voraus, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt - so kann beispielsweise ein Zungenkuss ausreichen.
Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Der Altersabstand soll sicherstellen, dass nur Fälle eines "gefährdungstypischen Machtgefälles" erfasst werden und nicht jugendtypische Beziehungen.
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 geht der Gesetzgeber dagegen grundsätzlich davon aus, dass sie eigenverantwortlich über sexuelle Kontakte entscheiden können. Deshalb sind sexuelle Handlungen nur strafbar, wenn der Täter sie "unter Ausnutzung einer Zwangslage" verübt. Dies kann dem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch zufolge etwa die Notsituation eines Drogenabhängigen sein; nicht hingegen das "zwingende" Bedürfnis, eine Wahl zum Topmodel zu gewinnen.
die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt"
Genau das der Punkt. Ob das hier der Fall ist, kann von uns keiner sagen und per se ist es nicht strafbar, mit 14-jährigen Sex zu haben, egal, wie alt der andere ist. Du hast den Passus nicht nicht verstanden.
Nicht ganz, bis 21.
Unsinn.
Mein lieber Herr Gesangsverein. Die sexuelle Selbstbestimmung ist die Fähigkeit, Bedeutung und Tragweite eines sexuellen Geschehens zu erfassen und demgemäß die entsprechende Verhaltensentscheidung zu treffen. Eine solche fehlt regelmäßig beispielsweise bei mentaler Retardierung. Das ist bei den meisten Jugendlichen zumindest auf den ersten Blick in der Regel nicht der Fall.
Eine Beziehung ist nie strafbar. Das einzige was strafbar sein könnte, wäre Sex. Und das steht nicht im Jugendschutzgesetz, sondern im StGB.
auch wenn die Eltern nicht einverstanden wären, wär es nicht strafbar.