Freche Kommentare auf dem Bussgeldüberweisungsformular - ist das Beamtenbeleidigung?
Bekomme ich eine schriftliche Verwarnung wegen zu schnellem Fahren oder falschem Parken, schreibe ich im beiliegenden Überweisungsformular unter dem Verwendungszweck immer noch Kommentare wie "schneller als die Polizei erlaubt", "Schwerer Verstoß gegen die StVO" oder "Flitze Blitze". Ein Bekannter sagte mir nun, dass das als Beamtenbeleidigung gewertet werden könne und das ich bis jetzt nur Glück hatte das nichts passierte. Kann so was strafbar sein? Das ist in meinen Augen doch keine Beleidigung!
7 Stimmen
6 Antworten
Was soll an "schneller als die Polizei erlaubt" beleidigend sein? Entspricht doch der Wahrheit!
Also aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Schreiben, wenn sie wirklich gute Kommentare enthalten, sofort kopiert und in den "Best-Of" Ordner wandern. Das ist wunderbares Info-/Lachmaterial für die Azubis.
Nö, isses nicht, denn Du kannst nicht davon ausgehen, dass der Überweisungsbeleg von einem Beamten gelesen wird. Im Übrigen werden diese Formulare mittlerweile elektronisch ausgewertet. Übrigens: In den Verwendungszweck kann man grundsätzlich alles schreiben.
Es gibt keine BEAMTENbeleidigung! Es ist schlicht und ergreifend eine einfache BELEIDIGUNG und die kann sehr wohl zur Anzeige gebracht werden. (Wird sie aber mit Sicherheit nicht.) Schreib dir deinen Frust von der Seele - ist ja nicht viel Platz auf dem Schein...
wenigstens eine die die richtige antowrt gibt
Da es keine Beamtenbeleidigung gibt, kann es das wohl auch nicht sein.
klar kann es das