Ist es strafbar die Straße 10 m neben der roten Ampel zu überqueren?
Offenbar nicht so schlimm wie über die rote Ampel.
6 Antworten
Ohne jetzt die Quelle zur Hand zu haben, meine ich, dass es laut Gesetzt tatsächlich verboten ist, die Straße in einer Entfernung von weniger als 30 m von einem Zebrastreifen und 40 m von einem Zebrastreifen mit Ampel zu überqueren. Da darauf aber nur eine Strafe von 5/10€ steht, wird das meistens ignoriert und ich denke das ist auch in Ordnung so.
Laut meines Wissens waren es sogar bis zu 50 Meter rund um die vorgesehene Querungsfurt hinsichtlich der Überquerung einer beampelten Strasse für Fussgänger mit entsprechender Lichtsignalanlage dafür.
Es gibt keinen genau definieren Abstand, den man von einer Ampel einhalten muss, wenn man die Straße überqueren will.
Die StVO sagt dazu folgendes:
"Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen."
Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld von gerade einmal 5€ vor.
Hab sowas in der Art mal auf der Demo gemacht und obwohl ich keine Strafzahlung leisten musste wurde ich fast zusammengeknüppelt. Also eigentlich legal, nur gefährlich wenn Arschlöcher mit Schlagstöcken daneben stehen.
Muss halt
So lange du nach der Haltelinie, für die Autos, die Straße überquerst ist es nicht schlimm.
Mache ich auch öfters.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Du hast sicher noch andere Probleme, richtig?