Ampelübergang?

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Die gestrichelten Linien heißen Fußgängerfurt. Das gleiche gibt es auch für Radwege bzw. dessen Überquerung.

Es handelt sich nur um einen Rotlichtverstoß, wenn Fußgänger in einem Bereich von bis zu fünf Metern neben einer Fußgängerfurt die Straße überqueren und dabei das Rotlicht missachten (wenn die Fußgängerampel Rot zeigt). Gemessen wird dabei ab der gestrichelten Linie des Übergangs für Fußgänger. Wer bei einem Abstand über fünf Meter von einer roten Ampel entfernt über die Straße geht, verstößt also nicht gegen die Wartepflicht und begeht keinen Rotlichtverstoß.

Ich hoffe ich konnte dir damit alles erklären.